Für viele Arbeitnehmer ist die Selbstständigkeit verlockend, da die Möglichkeit besteht, der eigene Chef zu sein, was wiederum mit einer höheren finanziellen Flexibilität und Unabhängigkeit einhergeht. Allerdings ist die Selbstständigkeit mit einigen Risiken verbunden, sodass der Aufbau einer selbstständigen Tätigkeit während der Ausübung des Hauptjobs für viele besonders interessant ist. Auf diese Weise lassen sich die mit der Selbstständigkeit einhergehenden Risiken reduzieren und im Falle von Misserfolg droht nicht der finanzielle Ruin. Dabei gilt es einige wichtige Faktoren bei der nebenberuflichen Gründung zu berücksichtigen, zu denen unter anderem steuerliche Vorgaben gehören.
Wer sich selbstständig machen möchte, dem stehen zahlreiche Optionen zur Verfügung, zu denen unter anderem die Gründung eines eigenen Unternehmens sowie die Aufnahme einer Freelancing-Tätigkeit zählen. Unter letzterem Begriff versteht man die Durchführung von Arbeiten für verschiedene Auftraggeber, wobei der Dienstleister selbstständig agiert und nicht weisungsgebunden ist. Mögliche Beispiele für Freelancing sind die Erstellung von Texten, Programmiertätigkeiten, Grafikdesign sowie beratende Tätigkeiten. Beim Freelancing handelt es sich in der Regel um eine Art Ein-Mann-Unternehmen, bei der die Aufgaben stets eigenständig durchgeführt werden. Eine weitere Möglichkeit besteht in der Gründung eines Unternehmens, wobei ein großer Unterschied zum Freelancing typischerweise darin besteht, dass Mitarbeiter eingestellt werden, die einen Teil der Aufgaben übernehmen. Der Gründer selbst nimmt oftmals eine verwaltende Rolle ein und ist für die Delegation von Aufgaben an die Mitarbeiter und für die Entwicklung von Strategien und deren Umsetzung zuständig. Es kann ein Unternehmen gegründet werden, welches auf lange Sicht den Hauptjob ersetzen soll, aber auch die Gründung eines Nebengewerbes ist möglich, im Rahmen dessen unter anderem selbst hergestellte Produkte vertrieben werden.
Arbeitnehmer sollten sich frühzeitig mit der Frage auseinandersetzen, zu welchem Zeitpunkt der Schritt in die nebenberufliche Selbstständigkeit gewagt werden soll. Dabei hängt der ideale Zeitpunkt von verschiedenen Faktoren ab, zu denen unter anderem die gegenwärtige finanzielle Situation sowie die zeitliche Verfügbarkeit zählen. Auch die persönliche Motivation kann eine zentrale Rolle spielen, wobei es grundsätzlich sinnvoll ist, die eigenen Ambitionen nicht auf die lange Bank zu schieben und früh in die Umsetzung zu kommen. Dabei sollte allerdings darauf geachtet werden, dass die finanziellen Mittel für den Start sowie den Betrieb der Selbstständigkeit ausreichend sind. Ist dies nicht der Fall, ist es empfehlenswert, mit der Gründung zu warten, bis die erforderlichen Ressourcen bereitstehen. Gründer sollten berücksichtigen, dass auch die Unternehmensgründung an sich eine Menge Kapital kosten kann, wobei die genauen Kosten von der jeweiligen Rechtsform abhängig sind. Die Gründung eines Einzelunternehmens oder die Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit sind mit deutlich geringeren Kosten als die Gründung einer GmbH verbunden.
Die aktuellen Lebensumstände spielen eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, einen optimalen Zeitpunkt für die Aufnahme einer nebenberuflichen Selbstständigkeit auszumachen. Kinder und die familiäre Situation können große Auswirkungen auf diese Entscheidung haben, sodass diese Faktoren entsprechend berücksichtigt werden sollten. Eventuell bedarf es einer zusätzlichen Einkommensquelle, um die Familie versorgen zu können, sodass Kinder in diesem Fall der Grund für die Aufnahme einer nebenberuflichen Selbstständigkeit sind. Bestehen ausreichend finanzielle Mittel, um die Familie vollumfänglich versorgen zu können, ist womöglich die zur Verfügung stehende Zeit der wichtigere Faktor, sodass die Selbstständigkeit erst aufgenommen wird, wenn die Kinder bereits älter und nicht mehr auf die Eltern angewiesen sind.
Es gibt bestimmte steuerliche Aspekte, die Arbeitnehmer berücksichtigen sollten, wenn sie sich neben ihrem Hauptberuf selbstständig machen möchten und keine Probleme mit dem Finanzamt entstehen sollen. Dabei gilt, dass auch bei der nebenberuflichen Gründung Steuern an das zuständige Finanzamt abgeführt werden müssen, sofern die Tätigkeit Gewinne abwirft. Zu Beginn der Selbstständigkeit kann es Sinn ergeben, die sogenannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen. Diese darf genutzt werden, wenn im Rahmen der Selbstständigkeit nicht mehr als 22.000 Euro an jährlichem Umsatz erwirtschaftet wird. Ein Vorteil dieser Regelung ist die Befreiung von der Umsatzsteuer, wodurch Kleinunternehmer geringere Preise verlangen und den bürokratischen Aufwand sowie die hiermit verbundenen Kosten entsprechend reduzieren können. Die Abgabe einer Steuererklärung sowie die Zahlung von Einkommensteuer und Gewerbesteuer ist dennoch erforderlich, wobei bei der Gewerbesteuer ein Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro pro Jahr greift.
Eine häufig gestellte Frage ist, ob der Arbeitgeber über die Aufnahme einer nebenberuflichen Selbstständigkeit informiert werden muss. Grundsätzlich gilt, dass ein vertrauensvolles Arbeitsverhältnis primär auf Offenheit und einer transparenten Kommunikation basiert, sodass es empfehlenswert ist, den Arbeitgeber über die nebenberufliche Tätigkeit in Kenntnis zu setzen. Zudem gibt es im Normalfall keinen Grund, die Aufnahme einer nebenberuflichen Selbstständigkeit zu verschweigen, da dieser die nebenberufliche Gründung nicht verbieten darf. Dies ist zumindest dann der Fall, wenn sich der Arbeitnehmer an gewisse Regelungen hält, zu denen unter anderem gehört, dass die Geschäftsidee nicht im Wettbewerb zum Geschäftsmodell des Arbeitgebers steht. Weiterhin dürfen nebenberuflich tätige Arbeitnehmer, die im Rahmen des Arbeitsverhältnisses aufgebauten Kontakte nicht nutzen, um Kunden vom Arbeitgeber abzuwerben. Zusätzlich dazu ist es wichtig, dass Arbeitnehmer trotz der zusätzlichen Belastung keine Leistungseinbußen in der hauptberuflichen Tätigkeit zeigen und über ausreichend Zeit verfügen, um sich erholen zu können. Sind diese Vorgaben erfüllt, steht der nebenberuflichen Selbstständigkeit nichts im Weg und der Arbeitgeber kann problemlos darüber in Kenntnis gesetzt werden.
Um das für die Selbstständigkeit erforderliche Kapital ansparen zu können, kann im ersten Schritt ein Minijob neben der hauptberuflichen Tätigkeit ausgeführt werden. Bei einem Minijob handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung, bei der nicht mehr als 538 Euro pro Monat verdient werden dürfen. Es ist auch möglich, die Selbstständigkeit und einen Minijob zu vereinen, indem neben einer haupt- oder nebenberuflichen Selbstständigkeit ein Minijob ausgeübt wird. Dies kann steuerliche Vorteile mit sich bringen, da die Einnahmen aus dem Minijob in der Regel nicht zum Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit hinzugerechnet werden. Selbstständige dürfen durch Ausübung eines Minijobs allerdings nur dann bis zu 538 Euro pro Monat steuerfrei verdienen, wenn die Beschäftigung nicht länger als 70 Tage im Jahr anhält und die Tätigkeit keinen kurzfristigen Job darstellt.
07.06.2024
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