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Auf was sollte man bei einem Betriebsausflug achten?



Ein Betriebsausflug sorgt in den meisten Fällen bei den Mitarbeitern durchaus für Vorfreude. Schließlich ist es interessant, den Chef und die Arbeitskollegen auch einmal abseits des Tagesgeschäfts näher kennenzulernen. Ein solcher Betriebsausflug bietet auch die Möglichkeit, das Teambuilding zu unterstützen und die Arbeitsatmosphäre dauerhaft zu verbessern. Wichtig ist es natürlich, dass möglichst alle Teilnehmer mit dem Ausflug zufrieden sind. Aus diesem Grund sollte man die Planung hiefür möglichst frühzeitig starten. Für die Fahrt zum Ziel eignet sich ein Mietwagen für kleinere Gruppen am besten und sollte unbedingt rechtzeitig organisiert werden.
Im Sommer und rund um Weihnachten werden besonders viele Betriebsausflüge gemacht und aus diesem Grund sollte die Planung hier im Idealfall schon einige Monate vorher beginnen.

Den Betriebsausflug genau planen

Für einen gelungenen Ausflug ist eine gute Organisation wichtig und auch der Blick auf die möglichen Kosten wichtig. Man sollte hierbei unbedingt versuchen, die Wünsche möglichst aller Mitarbeiter zu berücksichtigen. Aus diesem Grund ist es ratsam, alle Leute in der Firma bereits bei der Planung mit ins Boot zu bekommen. Außerdem sollte man sich auch im Klaren darüber sein, aus welchem Grund der Betriebsausflug stattfinden soll. Ist der Anlass zum Beispiel ein Firmenjubiläum, eine Teambuilding-Maßnahme oder soll es einfach ein entspannter Ausflug abseits des normalen Arbeitsalltags werden.

Das Ausflugsziel – Welches Programm wird gewünscht

Das perfekte Ausflugsziel und damit verbunden das ideale Programm für den Ausflug zu finden ist gar nicht so einfach. Besonders wenn man zum Beispiel eine sehr gemischte Altersstruktur im Unternehmen hat, können die Interessen bei den verschiedenen Altersgruppen sehr unterschiedlich sein. Entsprechend ist es manchmal schwierig einen Kompromiss zu finden, der möglichst allen Mitarbeitern gerecht wird. Manche Leute wollen gerne einen aktiven Ausflug erleben, während andere Leute sich eher einen ruhigen Betriebsausflug wünschen. Mögliche Aktivitäten können zum Beispiel ein Ausflug in einen Klettergarten, eine Bootstour, der Besuch eines Freizeitparks oder auch die Besichtigung einer interessanten Stadt sein.

Die Fahrt und eine mögliche Übernachtung

Ein Betriebsausflug soll nachhaltig für eine entspanntere Atmosphäre sorgen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass ein solcher Ausflug nicht plötzlich in Stress ausartet. Daher sollte bei einem etwas weiter entfernten Ausflugsziel zumindest darüber nachgedacht werden, ob eine Übernachtung sinnvoll sein könnte. Solange es die Finanzen hergeben, entscheiden sich daher viele Unternehmen auch für einen Ausflug mit einer Übernachtung. Die Fahrt zu dem geplanten Reiseziel kann dann entweder mit privaten Autos, einem Mietwagen oder je nach Größe der Gruppe auch mit einem Reisebus erfolgen.

Rechtliche Fragen rund um den Betriebsausflug

Wenn ein Betriebsausflug ansteht, dann gibt es oft auch Fragen rund um eine Teilnahmepflicht und den Versicherungsschutz auf einer solchen Reise. Normalerweise wird ein Betriebsausflug während der Arbeitszeit durch geführt und entsprechend erhalten die Mitarbeiter auch für den Zeitraum des Betriebsausfluges weiter ihre normale Vergütung. Aus diesem Grund kann der Chef im Normalfall alle Mitarbeiter für die Teilnahme an dem geplanten Ausflug verpflichten. Entscheidet sich ein Mitarbeiter gegen die Teilnahme an dem Betriebsausflug, dann muss die Person in diesem Zeitraum im Unternehmen arbeiten gehen. Ist die Firma jedoch während des Ausfluges komplett geschlossen, dann muss der Mitarbeiter streng genommen sogar einen Urlaubstag nehmen. Kann ein Mitarbeiter die Fahrt aufgrund einer Erkrankung nicht mitmachen, dann muss eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden.
Während des gesamten Betriebsausfluges und auch auf der Hin-und Rückfahrt sind die Mitarbeiter über die Firma versichert. Allerdings gilt das nur, wenn allen Mitarbeitern die Teilnahme angeboten wird. Außerdem fällt ein Ausflug nur unter den Versicherungsschutz, wenn der Arbeitgeber diesen aktiv unterstützt.

18.07.2019

 

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