Die Versprechen der Anbieter von Zahnzusatzversicherungen
Zahnzusatzversicherungen werben durch die Bank mit vielen Vorteilen und Leistungen. Möchten Verbraucherinnen und Verbraucher sie eines Tages in Anspruch nehmen, folgt jedoch nicht selten ein böses Erwachen. Die Versicherer leisten plötzlich nicht oder in viel geringerem Umfang als gedacht und berufen sich auf ihre Vertragsbedingungen. Diese sind für Laien häufig sehr undurchsichtig und können wesentliche Einschränkungen beinhalten, die in Angeboten oder Werbung verschwiegen beziehungsweise im Kleingedruckten versteckt werden – ein Anbieter-Check und Zahnzusatzversicherungsvergleich bringt hier schnell Licht ins Dunkel.
Zahnzusatzversicherungen lohnen sich
Tägliche Zahnpflege und regelmäßige Prophylaxe-Termine beim Zahnarzt oder auch gesunde Ernährung können Zähne bis ins hohe Alter erhalten. Mit zunehmendem Alter verschleißen Zähne jedoch auch immer mehr und selbst bei bester Zahnpflege kann es immer noch zu Zahnerkrankungen oder im schlimmsten Fall zum Zahnverlust kommen. Gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich hier und in anderen Fällen nur in geringem Maß an den regelmäßig hohen Zahnarztkosten. Für kosmetische Zahnbehandlungen zahlen sie sogar überhaupt nicht. Eine Übersicht der Kassenleistungen:
• Erwachsene haben Anspruch auf zwei Kontrolluntersuchungen pro Jahr sowie eine Zahnsteinentfernung.
• Schon eine für den Schutz von Zähnen und Zahnfleisch wertvolle professionelle Zahnreinigung (PZR) wird von vielen Kassen gar nicht, von manchen höchstens anteilig erstattet.
• Bei Zahnfüllungen bezahlen die Krankenkassen nur einfachste Lösungen: Kompositfüllungen im sichtbaren Bereich vorn und für die Eckzähne und Amalgamfüllungen bei Seitenzähnen.
• Anspruch auf Kostenübernahme bei Zahnfehlstellungen haben Erwachsene nur in besonders schweren Fällen.
• Ästhetische Zahnmedizin wie Veneers zur Abdeckung kleinerer Makel an den Zähnen ist grundsätzlich keine Kassenleistung.
• Beim großen Thema Zahnersatz ist für die Versicherten eine Regelversorgung vorgesehen. Pauschal gesagt entspricht sie der einfachsten Versorgungslösung. Diese zahlen die Kassen dennoch nicht vollständig, sondern nur anteilig. An den Kosten beteiligen sich die Kassen grundsätzlich mit nur 60 Prozent. Wer für die letzten fünf oder zehn Jahre lückenlose Kontrollbesuche beim Zahnarzt nachweisen kann, bekommt mit 70 beziehungsweise 75 Prozent etwas mehr. So werden schon bei der Regelversorgung mindestens 25 Prozent private Zuzahlung fällig.
Einzig bei Behandlungen der Volkskrankheit Parodontitis oder der Parodontitisvorsorge haben sich die Krankenkassenleistungen in den letzten Jahren an einigen Punkten verbessert. Sie erkennen dabei aber ebenso wenig moderne Standards in der Parodontologie an wie in anderen zahnmedizinischen Bereichen. Konkret tragen die Kassen nur Behandlungen mit Handinstrumenten. Ihren Einsatz in den krankheitsbedingten Zahnfleischtaschen empfinden die meisten als sehr unangenehm und schmerzhaft. Wesentlich sanftere Therapien bei Parodontitis – zum Beispiel mit Laser – zahlen die gesetzlichen Krankenkassen nicht. Viele Zahnzusatzversicherungen übernehmen dagegen diese Kosten.
Kostenbeispiele
Was diese Leistungen bedeuten, zeigt sich am besten an konkreten Beispielen.
• Für die Versorgung eines stark geschädigten Zahnes mit einer ästhetischen Vollkeramikkrone entstehen durchschnittlich Kosten um 850 Euro. Die Krankenkasse übernimmt davon nur 230 Euro für eine Regelversorgung. Eigenanteil: mehr als 600 Euro.
• Das Füllen einer Zahnlücke mit einzelnem Zahnersatz auf Implantaten kostet gewöhnlich zwischen 2000 bis 2500 Euro. Gesetzliche Krankenkassen zahlen um die 500 Euro als Zuschuss. Eigenanteil: bis zu 2000 Euro möglich.
• Schon der Wunsch nach hochwertigen Kunststoff- oder Keramikfüllungen anstelle von Amalgam oder wenig haltbaren Kompositen ergibt einen Eigenanteil von 100 Hundert Euro und mehr.
Private Zahnzusatzversicherungen wollen hier einspringen. Je nach Versicherer und vor allem Versicherungstarif stocken sie die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen auf und übernehmen den Eigenanteil ganz oder teilweise. Mit einer solchen Zusatzvorsorge fällt die Entscheidung für hochwertigen Zahnersatz oder fortschrittliche, sanfte Zahnbehandlungen wesentlich leichter, weil sie nicht spontan Kosten von mehreren Hundert oder einigen Tausend Euro bedeuten.
Dabei geht es nicht nur um die Auswahlmöglichkeiten der möglichst besten zahnärztlichen Versorgung. Wie in anderen Lebensbereichen steigen auch in den Zahnarztpraxen alle Kosten oder Preise laufend und schon einfache Behandlungen verteuern sich dabei regelmäßig. Zahnzusatzversicherungen bieten hier Schutz, denn diese Kosten sind kaum planbar. Zahnschmerzen können von einem Tag auf den anderen auftreten und der Zahnarztbesuch danach ergibt dann vielfach sofort einen teuren Behandlungsbedarf.
Ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung deswegen für jeden sinnvoll?
Grundsätzlich: ja. Denn prinzipiell gilt bei allen Versicherern nur eine Einschränkung der Leistung. Die Versicherung muss vor dem zahnärztlichen Befund oder dem Beginn der zahnärztlichen Behandlung abgeschlossen worden sein. Die weitere Zahngesundheit spielt weniger eine Rolle. Selbst ein fehlender Zahn führt nicht gleich zu einer Ablehnung. Sein Ersatz wird dann später allerdings nicht von der Zahnzusatzversicherung übernommen und bei den Versicherungsleistungen kann es weitere Einschränkungen gegenüber zahngesunden Versicherten geben. Selbst jetzt noch kann sich die private Zusatzversicherung lohnen, weil ein erwachsenes Gebiss weitere 31 Zähne besitzt, die einmal erkranken können.
Der beste Zeitpunkt für einen Versicherungsabschluss liegt generell in jungen Jahren, wo es meist keine Beeinträchtigung der Zahngesundheit oder bereits fehlende Zähne gibt. Hier sind die Versicherungsbeiträge zudem noch niedrig. Mit zunehmendem Alter steigen die Beiträge in der Regel jährlich an, weil die allgemeinen Risiken von Zahnerkrankungen steigen. Es besteht ebenso die Möglichkeit, Kinder zu versichern. Die benötigen weniger aufwendigen Zahnersatz, dafür aber umso häufiger eine ebenso teure Kieferorthopädie, die dann von den Zahnzusatzversicherungen übernommen wird.
Lohnt sich Sparen statt einer Versicherung?
Sparerinnen und Sparer tragen ihr Anlage- und besonders das Inflationsrisiko immer selbst. Das gilt für das Sparen auf den nächsten Urlaub wie der Altersvorsorge oder dem Sparen für Zahnersatz und Zahnbehandlungen. Mit einer Zahnzusatzversicherung liegen diese Risiken bei den Versicherern. Gegen das eigene Ansparen spricht weiter: Eventuell wird angespartes Kapital in Notsituationen einfach für andere Zwecke genutzt und fehlt dann, wenn eine Zahnbehandlung ansteht. Dann braucht die Ansparphase ihre Zeit. Versicherungsleistungen stehen teilweise sofort, aber zumindest oft kurzfristiger zur Verfügung. Zuletzt bewegt sich die Höhe der Versicherungsbeiträge für eine Zahnzusatzversicherung mit zehn bis 20 Euro bei durchschnittlichen Tarifen für Jüngere oder im mittleren Alter deutlich unter der einer sinnvollen Sparrate. Wenn eine Versicherung im ersten Versicherungsjahr bis zu 1000 Euro leistet, müssen beim privaten Ansparen über 80 Euro zurückgelegt werden.
Ersparnisse besitzen jedoch ebenso einen großen Vorteil. Dieses Kapital steht immer zur Verfügung. Das Ansparen lässt sich weiter beliebig aussetzen oder anpassen. Zahnzusatzversicherungen fehlt diese Flexibilität meist. Schlimmstenfalls muss sie gekündigt werden. In der Folge erlischt der Versicherungsschutz zum Kündigungstermin und alle bereits gezahlten Beiträge gehen verloren. Trotz dieser Einschränkung lohnt sich aus wirtschaftlicher Sicht der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung aber immer mehr gegenüber dem privaten Sparen für Zahnbehandlungen oder Zahnersatz. Mehr Infos zu Zahnzusatzversicherungen zeigen dann, worauf es beim Vertragsabschluss zu achten gilt.
Wartezeiten bei Zahnzusatzversicherungen
Oft beginnt ein Versicherungsschutz direkt mit dem Vertragsabschluss. Dies gilt beispielsweise für Haftpflicht- oder Unfallversicherungen. Ein Schaden ist damit unmittelbar versichert. Daneben gibt es eine Reihe von Versicherungen mit Wartezeit, die zu einem späteren Beginn des Versicherungsschutzes führt – zum Beispiel Rechtschutzversicherungen oder Zahnzusatzversicherungen. Anders als bei einem Unfall gehen die Versicherer hier davon aus, dass neue Versicherte eventuell eine gewisse Vorahnung zu kommenden Ereignissen und Versicherungsfällen haben könnten. Die Assekuranzen tragen damit das Risiko, dass sie schnell für solche Fälle bezahlen müssen und danach die Verträge vielleicht sogar direkt gekündigt werden. Daraus ergäbe sich ein enormes Verlustgeschäft für die Unternehmen bis hin zu existenzbedrohlichen Kosten.
Mit Wartezeiten möchten Versicherer dieses für sie große Risiko ausschließen oder minimieren. Bei Zahnzusatzversicherungen haben deswegen die meisten Anbieter Wartezeiten in ihre Verträge aufgenommen. Gängig sind hier folgende Zeiträume:
• drei Monate Wartezeit für Behandlungen und Prophylaxe
• acht bis zwölf Monate für Zahnersatz oder Kieferorthopädie
Oft wird hier von einer allgemeinen und einer besonderen Wartezeit gesprochen. Es gibt allerdings auf der anderen Seite renommierte Versicherungen wie die Ergo Zahnzusatzversicherung, die auf Wartezeiten und sogar Gesundheitsfragen in vielen Tarifen verzichtet. Damit hebt sie sich deutlich von vielen anderen Versicherungsangeboten ab. Bei dieser Zahnzusatzversicherung vermeiden Versicherte von Anfang an Einschränkungen, wie sie ihnen bei anderen begegnen können: Die ergeben sich neben der Wartezeit zusätzlich häufig aus der Vorvertraglichkeit oder Gesundheitsfragen und der Zahnstaffel.
Vorvertraglichkeit und Gesundheitsfragen
Gesundheitsfragen und die Antworten darauf geben Versicherern einen Eindruck zur Gesundheit ihrer Kunden und damit Aufschlüsse über die Versicherungsrisiken. Die Fragen werden bei Lebens-, Unfall- oder Zahnzusatzversicherungen gestellt. Sie sind so typisch für die Branche, dass Versicherungen wie die Ergo Zahnzusatzversicherung als seltene Ausnahmen gelten können. Beeinträchtigungen der allgemeinen oder der zahnmedizinischen Gesundheit führen nur sehr selten zur Ablehnung eines Versicherungsschutzes. Im Rahmen der Vorvertraglichkeit kommt es vielmehr zum Ausschluss von Leistungen bei bestimmten Versicherungsfällen oder genauso allgemein reduzierten Versicherungsleistungen.
Wer im Antrag auf eine Zahnzusatzversicherung gleich mehrere fehlende Zähne angibt und eventuell noch eine laufende Parodontitisbehandlung nennt, verfügt über keine hohe Mundgesundheit. Das Risiko weiterer Schädigungen und Behandlungen ist groß. Dadurch steigt unter Umständen der Versicherungsbeitrag oder die Versicherung schränkt Leistungen und Leistungsumfang ein. Falsche Angaben bei den Gesundheitsfragen zahlen sich nicht aus. Die Versicherungen können selbst alte Zahnarztdokumente oder Patientenakten einsehen und dann fliegt der Schwindel schnell auf. Schlimmstenfalls führt das zur sofortigen Versicherungskündigung wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung. Leistungen für einen aktuellen Versicherungsfall werden dann selbstverständlich außerdem verweigert.
Zahnstaffel
Die sogenannte Zahnstaffel gilt bei vielen Anbietern von Zahnzusatzversicherungen. Sie beschränkt – unabhängig von der Wartezeit – die Summe der erstattungsfähigen Leistungen auf einen bestimmten Betrag pro Jahr. Die Staffel läuft oft über bis zu fünf Jahre und könnte zum Beispiel so aussehen:
• 1000 Euro im ersten Jahr
• 2000 Euro im zweiten Jahr
• 3000 Euro im dritten Versicherungsjahr
• 4000 Euro im vierten und
• 5000 Euro im fünften Jahr
Im ersten Jahr werden dann nur Zahnbehandlungen sowie Zahnersatz bis zu 1000 Euro erstattet und erst in den Folgejahren zahlt die Zahnzusatzversicherung auch etwas größere Zahnarztrechnungen in vollem Umfang. Diesen Punkt übersehen Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer häufig, weil sie nur auf die Wartezeit achten. Sie ist in der öffentlichen Wahrnehmung von Versicherungen viel präsenter als ergänzende Beschränkungen wie hier die Zahnstaffel. Vor allem in den Anfangsjahren nach Vertragsabschluss genügen die Beträge der Zahnstaffel nicht für größere Behandlungen oder die Versorgung mit ästhetischem Zahnersatz. Hier zählt wieder der frühzeitige Abschluss, solange sich noch keine konkreten Probleme abzeichnen.
Andererseits existieren allerdings auch Tarife, die Jahre ohne Versicherungsfall belohnen. Das Prinzip gleicht dem von Kfz-Versicherungen und ihren Schadensfreiheitsrabatten. Prophylaxe wie Zahnreinigungen sind in diesen Tarifen als relevante Leistungen ausgenommen, weil sie immer dem Erhalt der Zahngesundheit dienen. Melden Versicherte daneben in einem Kalenderjahr keine weiteren Zahnbehandlungen, können sie in den Folgejahren mit höheren Versicherungsleistungen oder geringeren Beiträgen rechnen.
Versicherungsleistungen genau prüfen oder Vergleich von Zahnzusatzversicherungen nutzen
Der Teufel steckt wie so oft im Detail. Diese Details verstecken sich bei Versicherungen dann in seitenlangen Verträgen mit vielen komplizierten Formulierungen. Wer genau wissen will, ob eine Versicherung hält, was sie verspricht, muss alle diese Seiten und Formulierungen genau lesen. Dort sind alle Ausschlüsse, Wartezeiten, eine Zahnstaffel und andere Details ausgeführt. Für Laien ist das nicht nur mühselig und zeitraubend – schnell wird auch ein wichtiger Vertragspunkt übersehen oder missverstanden. Kommt es dann zu einem Versicherungsfall und die Zahnzusatzversicherung leistet nicht wie erwartet, fehlt dann schnell ein größerer Betrag zur Zahlung der Zahnarztrechnung.
Schon vorher stellt sich ein Problem: Bei über 60 Zahnzusatzversicherern, die mehr als 270 unterschiedliche Versicherungstarife anbieten, wird es bereits vor dem Vertragsabschluss schwierig, einen guten Versicherer und einen individuell passenden Tarif zu finden. Hier gibt es erhebliche Unterschiede bei Leistungen oder Wartezeiten und am Ende ebenso den Versicherungsbeiträgen. Nicht jede Versicherung und nicht jeder Tarif passen für alle. Aus der persönlichen Mundgesundheit und den eigenen Ansprüchen ergibt sich eine engere Auswahl von passenden Tarifen. Sollen die nur einen Basisschutz bieten, um zum Beispiel lediglich die Lücke zum Festkostenzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen zu schließen? Oder soll die Zahnzusatzversicherung ein weitreichendes Leistungsspektrum bis hin zu Zahnimplantaten oder fortschrittlichen Zahnbehandlungen bieten? Bei der Beantwortung solcher Fragen und auf dem Weg zum passenden Zahnzusatzversicherungstarif hilft ein Onlinevergleich weiter.
Zusammengefasst: Zuverlässig zur optimalen Zahnzusatzversicherung mit Onlinevergleich
Ein Onlinevergleich von Zahnzusatzversicherungen erleichtert die Orientierung enorm und funktioniert so einfach wie schnell. Auf einen Blick zeigt er die günstigsten Zahnzusatzversicherungen, die besten Anbieter und listet zu allen Angeboten die wichtigsten Leistungen und Vorteile übersichtlich auf. Dieser Onlinevergleich macht Zahnzusatzversicherungen transparent, wie es Verbraucherschützer schon lange fordern, weil es hier viele Beschwerden über Intransparenz gab. Der Vergleich führt direkt zu einer privaten Zahnzusatzversicherung, die nicht nur preiswert ist, sondern genauso mit ihren Leistungen überzeugen kann. So bietet diese Versicherung dann echte Vorsorge in einem wichtigen Bereich der Gesundheit.Der Vergleich führt direkt zu einer privaten Zahnzusatzversicherung, die nicht nur preiswert ist, sondern genauso mit ihren Leistungen überzeugen kann. So bietet diese Versicherung dann echte Vorsorge in einem wichtigen Bereich der Gesundheit.
13.05.2022
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