So finden Sie für sich die passende Zahnzusatzversicherung
Als gesetzlich Krankenversicherter besteht grundsätzlich eine Lücke in Bezug auf die Kostenübernahme für hochwertige Zahnbehandlungen als auch den Zahnersatz. Diese kann mit der individuell passenden privaten Zahnzusatzversicherung geschlossen werden.
Auf einen Blick:
Der Zahnarztbesuch ist der Grundstein für gesunde Zähne. Allerdings werden von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht sämtliche Kosten übernommen. Je nach Leistung der Zahnbehandlung sowie beim Zahnersatz muss der Patient einen Eigenanteil tragen.
Mithilfe der privaten Zahnzusatzversicherung ist es möglich, diesen Teil deutlich zu reduzieren und Kosten zu sparen. Wichtig bei der Auswahl des Versicherers ist, dass der Tarif zu den persönlichen Anforderungen passt.
In der Zahnzusatzversicherung gibt es wesentliche Faktoren, die bei der Auswahl des richtigen Tarifs helfen. Neben dem eigentlichen Leistungsumfang gilt es auf die Kostenerstattung, Beschränkungen, Laufzeit, Altersrückstellungen sowie etwaige Festzuschüsse zu achten. Essenziell ist zudem, einen Blick auf die Höchstdeckungssumme als auch Leistungsausschlüsse zu werfen.
Interessant:
Im Regelfall wird die private Zahnzusatzversicherung mit Wartezeiten abgeschlossen. Das bedeutet, dass Leistungen aus dem Tarif erst nach Ablauf einer vertraglich festgelegten Zeit in Anspruch genommen werden können. Ebenfalls können die Bedingungen zur Zahnzusatzversicherung eine sogenannte Zahnstaffel enthalten. Damit ist gemeint, dass die Leistungen erst mit den Jahren steigen. Sie stehen also nicht umgehend in vollem Umfang bereit.
Warum ist eine Zahnzusatzversicherung wichtig?
Wie eingangs erwähnt, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung im Rahmen ihrer Versicherungsleistung die Regelversorgung beim Zahnersatz als auch bei der Zahnbehandlung. Für den Ersatz fehlender Zähne werden im Durchschnitt 60 bis 75 Prozent erstattet. Alles, was darüber hinaus an Kosten anfällt, muss als Eigenanteil selbst bezahlt werden.
Will der Versicherungsnehmer Leistungen in Anspruch nehmen, die über die Regelleistungen der GKV hinausgehen, kann es schnell sehr teuer werden. Hohe Aufwendungen für qualitativ hochwertigere Implantate oder Inlays können schnell im mittleren vierstelligen Bereich liegen. Um diese entstehende Versorgungslücke zu schließen, bietet es sich mit der privaten Zahnzusatzversicherung an, den individuellen Versicherungsschutz zu ergänzen.
Welche Leistungen erbringt die private Zahnzusatzversicherung?
Von der Zahnzusatzversicherung für GKV-Versicherte werden gleich mehrere Leistungsbereiche in Bezug auf Zahnbehandlungen als auch Zahnersatz übernommen.
Zahnbehandlungen:
Neben hochwertigen Kompositfüllungen finden sich ebenfalls Wurzelbehandlungen im Leistungsspektrum. Gleiches gilt für die Parodontitis-Behandlung.
Zahnersatz:
Kostenübernahme für Brücken, Implantate oder Inlays.
Zahnvorsorge:
Erstattung der Aufwendungen für zahngesundheitliche Behandlungen wie Fissurenversiegelung oder für die professionelle Zahnreinigung.
Oftmals ist in den Tarifen ebenfalls die Kieferorthopädie eingeschlossen. Die Leistungen können sich jedoch deutlich unterschieden.
Je nach Alter des Versicherungsnehmers legt die private Zahnzusatzversicherung unterschiedliche Schwerpunkte. Bei Kindern steht die Zahnversorgung als auch die Kieferorthopädie im Fokus. Bei Erwachsenen hingegen sind es der Zahnersatz als auch die Zahnbehandlungen. Allerdings variieren die Leistungen der unterschiedlichen Anbieter mitunter deutlich. Daher ist es sinnvoll, Versicherer, die eine private Zahnzusatzversicherung anbieten, zu vergleichen. Denn im Zahnzusatzversicherung Test können diverse Tarife miteinander verglichen werden. So kann gezielt nach einer Versicherungslösung für das individuelle Bedürfnis gesucht werden.
Interessant:
Unabhängig von der persönlichen Gewichtung bei den Versicherungsleistungen der privaten Krankenzusatzversicherung gilt es, auf die Leistungen im Kontext der Zahnvorsorgeleistungen zu achten. Denn diese sind die Basis für gesunde Zähne und einen widerstandsfähigen Mundraum.
Leistungsausschlüsse in der privaten Zahnzusatzversicherung
Erst einmal ist es wichtig zu wissen, dass die Grundvoraussetzung für eine Kostenübernahme der Zahnzusatzversicherung die medizinische Notwendigkeit ist. Sollen rein kosmetische Behandlungen durchgeführt werden, werden diese nicht durch den Versicherer übernommen. Gleiches gilt im Regelfall für eine Behandlung, die bereits vor dem Abschluss der privaten Zusatzversicherungen durch den Zahnarzt festgestellt wurden. Denn üblicherweise übernehmen die privaten Krankenversicherungen erst einmal nur die Zahnbehandlungen, die zukünftig nötig sind.
Allerdings gibt es heute ebenfalls Möglichkeiten, bereits begonnene Behandlungen, Zahnersatz für schon fehlende Zähne oder die nötige medizinische Betreuung bei Vorerkrankungen wie Parodontose über eine private Zahnzusatzversicherung einzuschließen. Möglich machen dies etwa Tarife mit Rückwärtsversicherung oder Anbieter, die ihre Versicherungstarife auf diese Besonderheiten hin ausgelegt und kalkuliert haben. Gleiches gilt im Übrigen für die bereits angesprochene Wartezeit. Auch hier bieten sich Optionen, Tarife mit einer Sofortleistung zu wählen.
Wichtig:
Bei Tarifen mit Sofortleistung ist es der Regelfall, dass eine Behandlung seitens des Zahnarztes noch nicht angeraten sein darf.
Welche Versicherungen welches Leistungsspektrum bieten, kann modern und komfortabel leicht über das Internet herausgefunden werden. Hierzu bietet sich ein Vergleich der Versicherer unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände an. Bequem sowie intuitiv gelingt das auf www.zahnzusatzversicherungen-vergleich.com. Hier werden mehr als 60 Versicherungsgesellschaften miteinander verglichen, die über 277 Tarife anbieten. Entsprechend einfach kann sichergestellt werden, den individuell passenden privaten Zahnzusatzversicherungsschutz zu erhalten.
Die durchgeführten Vergleiche werden darüber hinaus mit Schulnoten bewertet und geben somit bereits einen schnellen Überblick. Des Weiteren können sich Interessierte von Experten zu dem Thema beraten lassen. Damit wird sichergestellt, dass die gewählte Versicherung inklusive des gewünschten Tarifs absolut zu den persönlichen Anforderungen passen.
Wann drohen Ausschlüsse der Leistung in der privaten Zahnzusatzversicherung?
Noch bevor ein Versicherungsvertrag zustande kommt, müssen bei nahezu allen Versicherungsunternehmen Gesundheitsfragen beantwortet werden. Das trifft nicht nur auf die private Zahnzusatzversicherung zu, sondern ist ein generelles Prozedere, um das Risiko des Patienten abschätzen zu können. Hintergrund hierfür ist, dass die Tarifprämien sehr speziell berechnet werden. Der Einfachheit halber ist festzuhalten, dass mit der Überprüfung der individuellen Gesundheit und den daraus abgeleiteten Kosten für die Zahnzusatzversicherung sichergestellt wird, dass vertraglich zugesicherte Leistungen bezahlt werden können.
Entsprechend ernsthaft, gewissenhaft und vor allem wahrheitsgemäß sollte als Versicherungsnehmer die Gesundheitsprüfung durchgeführt werden. So sind als Beispiel Fragen zu fehlenden Zähnen, aktuellen Zahnbehandlungen oder Vorerkrankungen zu beantworten. Die Fragen zur Gesundheit des Antragstellers sind im Versicherungsantrag enthalten. Erst wenn der Versicherer diesen Antrag annimmt, kommt eine private Zahnzusatzversicherung zustande.
Es ist wichtig herauszustellen, dass die Beantwortung der Gesundheitsfragen eine übergeordnete Rolle spielt. Fehlen Zähne, bestehen Vorerkrankungen wie Parodontose oder sind Behandlungen durch einen Zahnarzt angeraten, müssen diese bei der Antragsstellung korrekt vermerkt werden. Ist das nicht der Fall, liegt eine vorvertragliche Obliegenheitsverletzung durch den Versicherungsnehmer vor.
Sollte etwa beim Einreichen von Rechnungen und der Beantragung von Leistungen aus der privaten Zahnzusatzversicherung auffallen, dass im Antrag bei den Gesundheitsfragen falsche Angaben gemacht wurden, drohen umfangreiche Konsequenzen. So kann der Versicherer als Beispiel die bis zum Bekanntwerden der Obliegenheitsverletzung gezahlten Beiträge durch den Versicherungsnehmer einbehalten. Darüber hinaus ist er leistungsfrei. Das bedeutet, dass gezahlte Beiträge umsonst entrichtet wurden und die Kosten für eine Zahnbehandlung oder den Zahnersatz selbst bezahlt werden müssen.
Hinweis:
Es gibt abseits von dem üblichen Zustandekommen eines Versicherungsvertrages ebenfalls Ausnahmen. So bieten einige wenige Unternehmen die Zahnzusatzversicherung an, ohne die Beantwortung von Gesundheitsfragen zu fordern. Allerdings kommt diese "Option" mit Besonderheiten. Zum einen ist ein solcher Tarif deutlich kostspieliger als der klassische private Zahnzusatztarif und zum anderen sind die Leistungen im Regelfall limitiert. Es bestehen also Höchstgrenzen. Darüber hinaus sind solche Versicherungstarife nur dann möglich, wenn noch keine Zahnbehandlungen absehbar oder gar begonnen wurden.
An dieser Stelle ist es wichtig, noch einmal die Möglichkeiten eines Versicherungsvergleichs hervorzuheben. Denn der Markt ist sehr groß und entsprechend viele Unternehmen bieten heute eine private Zahnzusatzversicherung an. Aus diesem Grund ist die Vielfalt der unterschiedlichen Leistungen, Bedingungen und Besonderheiten umfangreich. Ein gezielter Vergleich hilft hier, die individuell wesentlichen Punkte in den Fokus zu rücken und essenzielle Versicherungsleistungen zu sichern.
Was sind die Kosten und die Besonderheiten einer privaten Zahnzusatzversicherung?
Die Versicherungsprämie für die private Zahnzusatzversicherung richtet sich nach unterschiedlichen Faktoren. Hierzu zählt zum einen das Alter des Antragsstellers. Je älter dieser ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass dieser einen Zahnersatz benötigt. Gleichzeitig haben reifere Menschen ein höheres Risiko, umfangreiche Behandlungen in Anspruch nehmen zu müssen. Das individuelle Risikoprofil eines Antragstellers entscheidet folglich über den für die Versicherung fälligen Beitrag.
Wartezeiten in der privaten Zahnzusatzversicherung
In aller Regel tritt ein Versicherungsschutz bei der Zahnzusatzversicherung nicht umgehend in Kraft. Im Gegensatz zu als Beispiel einer Haftpflichtversicherung, bei der ab dem Tag des Versicherungsbeginnes ein umfassender Schutz im vollen Rahmen der Versicherung besteht, gibt es häufig eine Wartezeit.
Damit ist eine vertraglich definierte Zeitspanne gemeint, in der noch keine Leistungen durch die private Zahnzusatzversicherung erbracht werden. Diese Wartezeit ist üblicherweise auf acht Monate festgesetzt. In dieser Zeit gibt es verschiedene Einschränkungen. Nicht selten werden Kosten für Behandlungen in diesem Zeitraum nicht erstattet oder nur zu einem bestimmten Betrag.
Allerdings gibt es hier eine Ausnahme: Treten Zahnschäden aufgrund eines Unfalls ein, sind diese im Regelfall bereits ab Versicherungsbeginn eingeschlossen.
Jedoch existieren auf dem Markt ebenfalls private Zahnzusatzversicherungen, die den Versicherungsschutz ohne diese acht Monate Wartezeit anbieten. Ihre Leistung steht dem Versicherungsnehmer somit bereits ab dem ersten Tag des Versicherungsschutzes zur Verfügung. Nichtsdestotrotz gilt es ebenfalls bei diesen genau auf die Versicherungsbedingungen zu achten. Denn meistens finden sich hier unterschiedliche Einschränkungen, welche Leistungen sofort vom Versicherer erstattet werden.
Was sind Alterungsrückstellungen in der privaten Zahnzusatzversicherung?
Im Grunde werden von den Versicherern zwei unterschiedliche Tarifvarianten in der Zahnzusatzversicherung angeboten. In einer kommen Alterungsrückstellungen zum Tragen und in der anderen nicht.
Werden in einem Tarif keine Altersrückstellungen gebildet, wird der zu zahlende Beitrag für die private Zahnzusatzversicherung regelmäßig dem Alter des Versicherungsnehmers entsprechend angepasst. Im Verlauf der Zeit werden die Beiträge folglich höher.
Wird hingegen ein Tarif mit Altersrückstellung gewählt, sind die Grundbeiträge für die Zusatzversicherung höher. Dafür werden dann allerdings keine Anpassungen aufgrund des steigenden Alters vorgenommen.
Wichtig:
Wird der Versicherer gewechselt, verfallen die "angesparten" Alterungsrückstellungen.
Was bedeutet Festzuschuss in der privaten Zahnzusatzversicherung
Anstatt einen Prozentsatz oder eine bestimmte Summe über die private Zahnzusatzversicherung geltend zu machen, kann ebenfalls ein Tarif mit Festzuschuss gewählt werden. Hierbei wird vom Versicherungsträger ein fester Zuschuss ausbezahlt. Dieser richtet sich nach dem Festzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung und verdoppelt diesen. Der Versicherungsnehmer erhält also den gleichen Betrag noch einmal.
Das kann für Versicherte interessant sein, die ohnehin lediglich die Regelleistungen der GKV in Anspruch nehmen möchten. Zu beachten ist allerdings, dass trotz der Verdoppelung des Festzuschusses immer noch ein großer Teil der Kosten selbst bezahlt werden muss.
Wie kann bei der privaten Zahnzusatzversicherung gespart werden?
Generell gilt: Je früher sich der Versicherungsnehmer für eine private Zahnzusatzversicherung entschließt, desto preiswerter kann er diese abschließen. Dabei kommt ihm zugute, dass die Zähne bei jungen Menschen sehr gesund sind. Somit werden keine Risikoaufschläge fällig. Wer zudem einen Tarif mit Alterungsrückstellungen sucht, kann auch in Zukunft von günstigen Versicherungsbeiträgen in der Kombination mit einem hohen Zusatzschutz profitieren.
Nachlässe über die gesetzliche Krankenversicherung
Einige GKVs bieten ihren Versicherten eine private Zusatzversicherung über eine Partner-Versicherung an. Hier können Kunden oftmals einen Nachlass erhalten. Wichtig ist jedoch bei einem solchen Angebot darauf zu achten, dass der Zahnzusatztarif den individuellen Anforderungen entspricht. Ebenso in diesem Fall lohnt sich ein Vergleich mit anderen Anbietern.
Lückenloses Bonusheft
Nicht nur spielt das Bonusheft in Bezug auf die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung eine entscheidende Rolle. Wird dieses lückenlos geführt und setzt der Zahnarzt jedes Jahr seinen Stempel hinein, erhöht sich der Festzuschuss. Zeitgleich kann sich ebenfalls der Leistungsumfang der privaten Zahnzusatzversicherung erhöhen, wenn der Versicherungsnehmer ein gut gepflegtes Bonusheft nachweist.
Fazit:
Eine private Zahnzusatzversicherung kann viel Geld sparen. Schließlich sind die Zähne einer hohen täglichen Belastung ausgesetzt und können im Verlauf der Lebensjahre Schaden nehmen. Eine private Absicherung zu den passenden Konditionen hilft ungeachtet der Kosten, immer die bestmögliche Behandlung in Anspruch nehmen zu können.
Hierzu ist es jedoch nötig, im Vorfeld einen genauen Tarifvergleich anzustreben. Denn der Markt ist heiß umkämpft und aufgrund der vielen Versicherer, die eine Zahnzusatzversicherung anbieten, findet sich ein mannigfaltiges Angebot. Hinzu kommen die diversen Unterschiede in Bezug auf Leistung und Bedingungen.
Insofern gilt es nicht den nächstbesten Vertrag abzuschließen in der Hoffnung, "das Richtige zu tun", sondern sich eingehend selbst erst einmal mit der Materie auseinanderzusetzen. Vor allem für Familien ist dies ein zeitaufwendiges Thema, wenn ebenfalls der Partner als auch die Kinder mit einem privaten Zahnzusatztarif ausgestattet werden sollen.
Modern und praktisch hilft wie bereits angesprochen der Versicherungsvergleich für die Zahnzusatzversicherung im Internet. Hier können Interessenten mit wenigen Klicks genau den Anbieter herausfiltern, der auf das persönliche Anforderungsprofil passt. So gelingt eine schnelle, sichere als auch preiswerte Auswahl der richtigen Versicherung für alle Versicherungsnehmer. Ebenfalls ist es bei Fragen möglich, eine telefonische Auskunft zu erhalten. Selbstverständlich ist eine Kommunikation im Regelfall ebenfalls via E-Mail möglich.
13.04.2022
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