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Worauf müssen Sie bei einer Zahnzusatzversicherung für Kinder achten?



Zahnersatz und andere Behandlungen in diesem Bereich gehören mit zu den teuersten medizinischen Verfahren. Deshalb achten viele auf das Leistungspaket der eigenen Versicherung. Weniger bekannt sind die Zahnzusatzversicherungen für Kinder. Der Zahnersatz spielt in diesem Altersbereich logischerweise noch keine wirkliche Rolle bei den Überlegungen. Dennoch gibt es bestimmte Behandlungen, die bei Kindern und Jugendlichen hohe Kosten verursachen können. Hier stehen vor allem kieferorthopädische Maßnahmen im Fokus. Zahnzusatzversicherungen sind jedoch ein thematisch komplexer Bereich. Deshalb ist es wichtig, sich rechtzeitig und vor allem umfassend mit dieser Zusatzversicherung zu beschäftigen. Dieser Artikel umschreibt, was Sie als Eltern vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung beachten sollten und wann der richtige Zeitpunkt für einen solchen Versicherungsschutz ist.

Für wen bieten sich Zahnzusatzversicherungen an?

Grundsätzlich ist die Zahnzusatzversicherung eine Leistung, die für Personen infrage kommt, die in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind. Dies liegt daran, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen weniger Kosten übernehmen als die meisten privaten Krankenversicherungen, wenn es um Zahnbehandlungen geht.

Hier ist eine genaue Betrachtung der Situation erforderlich. Bei Zahn- oder Kieferfehlstellungen liegen die Sätze bei 80 Prozent beim ersten Kind und bei 90 Prozent für das zweite Kind. Dies gilt jedoch nur, wenn ein bestimmter Schweregrad überschritten wird. Außerdem erfolgt keine Übernahme von Kosten, wenn der Nachwuchs das 18. Lebensjahr bereits erreicht hat. Bei einer Zahnzusatzversicherung ist hingegen auch eine Kostenübernahme bis zum 21. Lebensjahr möglich.

Kieferorthopädische Maßnahmen sind heutzutage recht häufig. Bei rund 50 Prozent der Kinder und Jugendlichen werden solche Behandlungen vorgenommen. Jedoch ist der Anteil an Kindern, bei denen eine Fehlstellung festgestellt wird, deutlich höher. Bei etwa 80 Prozent der Kinder diagnostiziert der Zahnarzt oder ein Kieferorthopäde eine Fehlstellung. Oftmals handelt es sich dabei um kleinere Probleme, die ästhetisch sichtbar sind, medizinisch aber wahrscheinlich keine Probleme hervorrufen. Da die gesetzlichen Krankenkassen mittlerweile die Kostenübernahme bei solchen kleineren Fehlstellungen ablehnen, finden keine kieferorthopädischen Maßnahmen statt. Dies liegt unter anderem auch daran, dass die Eltern in solchen Fällen die Kosten komplett selbst tragen müssten.

Die Zahnzusatzversicherung hingegen übernimmt die Kosten für kieferorthopädischen Behandlungen unabhängig vom festgestellten Schweregrad. In bestimmten Fällen bedeutet dies also, dass diese Zusatzversicherung Zahlungen leistet, die der Versicherte sonst komplett selbst für seine Kinder übernehmen müsste.

Solche kieferorthopädischen Maßnahmen sorgen schnell für Kosten in einem Bereich zwischen 3.000 und 5.000 Euro, teilweise sogar mehr. Dementsprechend kann ein Versicherungsschutz den Ausschlag geben, ob eine Behandlung bezahlbar ist oder nicht.

Zahnzusatzversicherungen für privat Versicherte

Tatsächlich gibt es auch für Personen in der privaten Krankenversicherung die Möglichkeit, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. In den meisten Fällen ergibt eine Zahnzusatzversicherung für Privatversicherte jedoch wenig Sinn. Dies liegt daran, dass die private Krankenversicherung in den sowieso einen Großteil der Kosten im Bereich der Zahnbehandlung übernimmt. Bei Kindern und kieferorthopädischen Maßnahmen liegt die Kostenübernahme selbst in den Grundtarifen in einem Bereich zwischen 75 und 85 Prozent, teilweise sogar höher. Der Unterschied ist weiterhin, dass die private Krankenversicherung die Kosten unabhängig des festgestellten Schweregrads übernimmt.

Eine Zahnzusatzversicherung für Privatversicherte würde dann nur noch für eine vollständige Kostenübernahme sorgen, also den restlichen, vergleichsweise geringen, Fehlbetrag decken. Es gibt einige wenige Szenarien, in denen sich eine solche Zusatzversicherung dennoch lohnt. Dann ist jedoch ein individuelles Nachrechnen erforderlich. Zum einen gibt es für Privatversicherte oftmals die Option, in eine höhere Tarifklasse zu wechseln. Dann übernimmt die private Krankenkasse auch 100 Prozent der Kosten. Zum anderen muss die Zahnzusatzversicherung entsprechend gewählt werden. Ein Selbstkostenbeitrag beispielsweise ergibt dann wenig Sinn, denn dieser würde auf den Restbetrag, der nicht von der privaten Krankenversicherung übernommen wird, angerechnet. Dieser Betrag liegt maximal in einem Bereich von 25 Prozent der Gesamtkosten.

In jedem Fall ist es ratsam, nachzurechnen, welche monatlichen Kosten die beiden Alternativen verursachen. Durch den Wechsel in eine höhere Tarifklasse in der privaten Krankenversicherung entstehen höhere Kosten. Sind diese deutlich höher, als die Kosten für eine Zahnzusatzversicherung für Privatversicherte, lohnt sich eventuell der zusätzliche Versicherungsschutz. Zu beachten ist jedoch, dass Sie als Privatversicherter in einer höheren Leistungsklasse auch weitere Vorteile bei anderen Behandlungen abseits vom Zahnersatz erhalten. Die Zahnzusatzversicherung hingegen beschränkt sich auf diesen speziellen Bereich.

Welche Leistungen bietet eine Zahnzusatzversicherung?

Eine private Zahnzusatzversicherung greift immer dort, wo die gesetzliche Krankenkasse nicht mehr zahlt. Den genauen Leistungsumfang entnehmen Sie dem jeweiligen Tarif. Es gibt verschiedene Varianten von Zahnzusatzversicherungen. Diese unterscheiden sich vor allem im Leistungsspektrum. Hier ist ein genauer Blick auf den Leistungskatalog sinnvoll, um individuell zu entscheiden, welcher Versicherungsschutz zu einem passt. Dies hat natürlich Einfluss auf die Höhe der monatlichen Versicherungskosten.

Die gesetzliche Krankenkasse deckt so Kosten für die Früherkennungs-Untersuchungen bei Kleinkindern sowie Behandlungen beim Kieferorthopäden, wenn die Schweregrade drei, vier oder fünf festgestellt wurden. Dies sind ausgeprägte Fehlstellungen, bei denen aus medizinischer Sicht eine Behandlung erforderlich ist. Handelt es sich hingegen um Fehlstellungen der kieferorthopädischen Indikationsgruppen eins oder zwei, zahlen gesetzliche Krankenkassen nicht. Dies sind zum einen leichte Fehlstellungen, bei denen eine Behandlung aus ästhetischen Gründen sinnvoll ist. Die zweite Indikationsgruppe umfasst jedoch auch geringe Fehlstellungen, die ebenfalls aus medizinischen Gesichtspunkten eine Korrektur erfordern.

Ein weiterer Punkt betrifft die weiteren Kosten und Maßnahmen, die im Rahmen von kieferorthopädischen Behandlungen anfallen. In vielen Fällen müssen Kinder eine temporäre oder permanente Spange tragen, um die Fehlstellung der Zähne zu korrigieren. Die gesetzlichen Krankenkassen setzen hier enge Vorgaben, was die Kosten betrifft. Dementsprechend kommen meist Standardlösungen zum Einsatz. Diese sind in vielen Fällen weniger ästhetisch. Die regulären Spangen sind beispielsweise oftmals deutlich sichtbar, wenn sie getragen werden. Gerade für Kinder ist dies problematisch, denn dies führt zu Unsicherheiten in der Schule und im Alltag. Eine Zahnzusatzversicherung stellt hier, sofern es zum Leistungspaket gehört, hochwertige Zusatzleistungen bereit. Dies sind beispielsweise durchsichtige Brackets oder auch innenliegende Drahtbögen. Dann ist die Spange beim Tragen unsichtbar. Darüber hinaus deckt eine Zahnzusatzversicherung für Kinder noch weitere Kosten ab. Hier sind vor allem funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen zu nennen. Ebenfalls zahlen einigen Zusatzversicherungen prophylaktische Maßnahmen, wie etwa eine jährliche professionelle Zahnreinigung.

Fehlstellungen beim Kiefer entstehen nicht durch ungesunde Ernährung. Aus der Politik und anderen Bereichen wird immer wieder ein Werbeverbot für ungesundes Essen für Kinder gefordert. Dies beeinflusst jedoch den Bedarf an kieferorthopädischen Behandlungen nicht. Der allgemeinen Zahngesundheit könnte dies dennoch helfen, denn Karies ist vor allem bei Kindern und Jugendlichen ein Problem der Wohlstandsgesellschaft. Ausgelöst wird dies durch eine falsche Ernährung, besonders durch zuckerreiche Lebensmittel wie Limonaden oder Süßigkeiten. Dieser Punkt betrifft dann wiederum ebenfalls die Zahnzusatzversicherung. Durch Karies bei den Milchzähnen kann es zu sogenanntem Fissurenkaries kommen. Diese Form der Karies greift die Zähne direkt nach dem Durchbruch an. In diesem Stadium sind die Fissuren in den Zähnen extrem schmal, aber dennoch tief. Deshalb ist eine Reinigung für die Kinder schwer. In diesem Fall kann Karies den Zahn nachhaltig schädigen. Eine Fissurenversiegelung schützt die jungen Zähne vor Karies. Diese Versiegelungen aus Kunstharz- oder Kompositmaterial schützen den Zahn für zwei bis vier Jahre und beugen somit Karies vor. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen jedoch nur Behandlungen der hinteren Backenzähne. Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder deckt hingegen auch Kosten für Fissurenversiegelungen bei den acht vorderen Zähnen ab.

Die richtige Zahnzusatzversicherung finden

Bei den Zahnzusatzversicherungen gibt es ein enormes Spektrum, was die Leistungen und auch die Kosten betrifft. Eltern sollten sich hier ausgiebig informieren, bevor eine solche Versicherung abgeschlossen wird. Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder hat eine begrenzte Laufzeit, nämlich von der Zeit des Abschlusses bis zum 18. beziehungsweise 21. Lebensjahr. Somit lassen sich die Gesamtkosten recht gut abschätzen. Wer jedoch auf einen günstigen Tarif setzt und so vielleicht ein paar hundert Euro im Laufe der Jahre spart, läuft Gefahr, bei einer teuren Behandlung möglicherweise deutlich mehr zuzahlen zu müssen. Eventuell schließt die Zahnzusatzversicherung die benötigte Behandlung auch vollkommen aus, sodass Sie als Eltern vollständig auf den Kosten sitzenbleiben.

Da die Suche und der Vergleich sowie die Entscheidung durchaus Zeit in Anspruch nehmen kann, ist es sinnvoll, dass Sie frühzeitig nach der passenden Zahnzusatzversicherung für Kinder suchen. Hilfreich dabei sind Vergleichsportale im Internet. Über diese vergleichen Sie die zahlreichen Versicherungen, die Zahnzusatzversicherungen anbieten, direkt und bequem miteinander. Ein genauer Vergleich sowie eine Abschätzung der Vor- und Nachteile ist wichtig. Die monatlichen Kosten für eine Zahnzusatzversicherung für ein Kind liegen in der Regel in einem Bereich zwischen 3 und 20 Euro. Somit sorgt die Wahl durchaus für deutliche Kostenunterschiede.

Dementsprechend unterschiedlich fallen aber auch die Leistungen aus. Die Höhe der Kosten, die eine Zahnzusatzversicherung übernimmt, bemessen sich prozentual an den Gesamtkosten. Trägt die gesetzliche Krankenversicherung einen Teil der Kosten, dann ist der Restbetrag, den ansonsten Sie übernehmen müssten, die Bemessungsgrundlage. Abhängig vom Leistungsspektrum liegt die Höhe der Kostenübernahme zwischen 75 und 100 Prozent.

Darüber hinaus ist die Anzahl der individuellen Leistungen ebenfalls begrenzt. Die Anzahl der Behandlungen, bei denen die Zahnzusatzversicherung für ein Kind greift, liegen meist zwischen neun und zwölf. Weiterhin zu berücksichtigen sind die unterschiedlich hohen Begrenzungen bei den Kosten. Während einige Versicherungen Kosten unbegrenzt übernehmen, ist bei anderen Verträgen die maximale Höhe begrenzt. Diese Begrenzung beginnt bereits bei 1.000 Euro. Üblich sind weiterhin Begrenzungen zwischen 2.000 und 4.000 Euro. Diese Begrenzungen sind als Gesamtsumme für die komplette Dauer des Vertrags zu verstehen.

Zu beachten sind weiterhin Wartezeiten und Kostenbegrenzungen innerhalb der ersten Vertragsjahre. Bei einigen Versicherungen sind die Zahlungen in den ersten ein bis drei Vertragsjahren begrenzt, beispielsweise auf 500 oder 750 Euro pro Jahr. Wartezeiten sind bei einigen Versicherern ebenfalls vorhanden. Diese gelten ab Beginn des Vertrags und können bis zu neun Monate betragen. Sind in dieser Zeit Behandlungen notwendig, leistet die Zusatzversicherungen noch nicht. Da die meisten kieferorthopädischen Behandlungen jedoch erst nach dem neunten Lebensjahr beginnen, ist dies meistens kein Problem. Dies gilt auch dann, wenn die Fehlstellung bereits deutlich früher diagnostiziert wurde. Entscheidend ist hier der richtige und rechtzeitige Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind.

Es gibt zusätzlich noch Unterschiede und Leistungsbeschränkungen zu beachten. Wichtig zu wissen ist, dass sich die privaten Zusatzversicherungen ebenfalls an den kieferorthopädischen Indikationsgruppen orientieren. So gibt es unterschiedliche Ersatzleistungen bei medizinisch notwendigen und ästhetischen Behandlungen. Interessant sind häufig die ästhetischen Behandlungen, die sonst nicht von der gesetzlichen Krankenkasse gedeckt sind. Jedoch leisten hier einige Zahnzusatzversicherungen niedrigere Zuschüsse beziehungsweise begrenzen die maximalen Leistungen.

Auch der Eigenanteil, der faktisch immer vorhanden ist, will berücksichtigt sein. Dieser kann bis zu 20 Prozent betragen. Es gibt durchaus auch Versicherungen, die alle Ihre Kosten übernehmen. Jedoch sind diese in der Regel deutlich teurer, was bei der Wahl zu beachten ist. Es gibt noch viele weiterführende Infos zum Thema im Internet, beispielsweise hier.

Die kieferorthopädischen Indikationsgruppen und ihre Bedeutung

Beim Thema kieferorthopädische Behandlungen für Kinder ist es wichtig, sich mit den unterschiedlichen Klassen der Fehlstellung auszukennen. Diese Diagnose, die der Kieferorthopäde stellt, entscheidet darüber, ob die gesetzliche Krankenkasse Leistungen beisteuert oder nicht.

Es gibt insgesamt fünf Klassen von Fehlstellungen nach den kieferorthopädischen Indikationsgruppen. Dabei gelten feste Grenzen, was die Einstufung in den Gruppen betrifft. Ausschlaggebend ist die Fehlstellung in Millimetern, die am Gipsmodell des Kiefers festgestellt wird. Somit ist kein Ermessensspielraum vorhanden, was sowohl für die Krankenkassen als auch für den Versicherten für Rechtssicherheit sorgt.

Es gibt jedoch elf verschiedene Ursachen, die jeweils kieferorthopädische Eingriffe erforderlich machen. Dazu gehören neben Fehlpositionen des Unterkiefers auch Platzmangelsituationen oder Abweichungen bei der Kieferbreite. Da die Übergänge fließend sind, die Bewertung jedoch absolut ist, kann der Kieferorthopäde zu einer Behandlung raten, selbst wenn es sich nur um eine Fehlstellung vom Grad eins oder zwei handelt. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt in solchen Fällen jedoch nicht. Dann ist es sehr hilfreich, wenn Ihr Kind eine Zahnzusatzversicherung besitzt.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Suche einer Zahnzusatzversicherung?

Der Zeitpunkt, wann eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen wird, ist von enormer Bedeutung. Wie bei vielen anderen Versicherungen gilt auch hier, dass Leistungen nicht mehr möglich sind, wenn die Notwendigkeit für eine Behandlung bereits besteht.

Deshalb ist es wichtig, die Zahnzusatzversicherung für die Kinder rechtzeitig abzuschließen. Als Anhaltspunkt gilt die Vollendung des dritten Lebensjahres. Zu diesem Zeitpunkt sind Kieferfehlstellungen noch nicht zu erkennen, beziehungsweise noch nicht ausgeprägt. Spätestens ab dem fünften Lebensjahr können Fehlstellungen und andere Probleme, die eine kieferorthopädische Behandlung erforderlich machen, bei Früherkennungen identifiziert werden. Wer also für sein Kind nach dem fünften Lebensjahr eine Zahnzusatzversicherung abschließt, läuft Gefahr, dass die Versicherung die Erstattung von Kosten ablehnt, wenn eine Erkennung bereits früher möglich gewesen ist oder eine Fehlstellung tatsächlich diagnostiziert wurde.


13.04.2022

 

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