Was genau heißt Wartezeit bei einer Zahnzusatzversicherung?
Versicherungen wie eine private Zahnzusatzversicherung springen immer dann mit ihren Leistungen – in erster Linie Geldzahlungen – ein, wenn Versicherte ein Schadensereignis im Rahmen des Versicherungsschutzes erleiden. Darauf verlassen sich die meisten. Sie übersehen dabei jedoch einen wichtigen Punkt: Nicht bei jeder Versicherung oder jedem Versicherungsfall erhalten Betroffene unmittelbar nach Vertragsabschluss bereits Geld und Leistungen. Wartezeiten oder auch eingeschränkte Zahlungen in den ersten Versicherungsjahren sind in der Branche nichts Unübliches. Nur sehr wenige Versicherer verzichten im Sinne ihrer Kundinnen und Kunden auf derartige Beschränkungen. Mehr Informationen dazu und rund um Zahnzusatzversicherungen gibt es hier:
Das kosten Zahnbehandlungen und guter Zahnersatz
Medizinische Leistungen zum Erhalt der Gesundheit, bei Krankheit oder nach einem Unfall werden grundsätzlich von einer privaten und häufiger der gesetzlichen Krankenversicherung getragen. In der Praxis zeigt sich jedoch schnell: Die Krankenkassen zahlen längst nicht alles oder alle Arten einer medizinischen Versorgung. Im Bereich der Mund- und Zahngesundheit gibt es eine besonders große Lücke zwischen Kassenleistungen einerseits und möglichen Behandlungslösungen oder den Kosten für Zahnbehandlungen und Zahnersatz andererseits.
Für Zahnarztpatientinnen und -patienten bedeutet das entweder hohe Zuzahlungen aus eigener Tasche oder den Verzicht auf hochwertige Behandlungsangebote. Die Kassenleistungen in der Zahnmedizin beschränken sich ausschließlich auf die jeweils einfachste Behandlungsvariante oder Versorgungslösung – zum Beispiel bei einem relativ häufig auftretenden Kariesloch im Zahn. Hier lohnt sich auch kein Krankenkassenwechsel. Die sogenannte Regelversorgung gilt im Rahmen der Gesundheitsreform nach der Jahrtausendwende bei allen gesetzlichen Krankenversicherern. Sie orientiert sich ausschließlich an der Zweckmäßigkeit von Zahnbehandlungen oder Zahnersatz. Dieser soll lediglich funktionieren und wirtschaftlich sein. Andere Aspekte wie die Ästhetik zählen hier nicht.
Das Beispiel des Karieslochs illustriert, was das in der Praxis bedeutet:
• Im Bereich der Frontzähne – bei den Schneide- und Eckzähnen – erhalten gesetzlich Versicherte ohne Zuzahlung eine Füllung mit einem Komposit in Zahnfarbe.
• Die Seitenzähne werden zuzahlungsfrei nur mit Amalgam versorgt.
• Einzig Kinder unter 15 Jahren oder Schwangere und stillende Mütter erhalten hier ebenfalls Komposite als kostenlose Basistherapie.
Amalgam und das Komposit sind beide günstig, aber aus Patientensicht nicht unproblematisch. Die Metalllegierung Amalgam enthält einen Quecksilberanteil. Quecksilber ist für den menschlichen Organismus giftig und wird nach einer Aufnahme nicht ausgeschieden, sondern lagert sich im Körper ab. Diese Aufnahme erfolgt durch Rückstände in Lebensmitteln oder auch durch Amalgamfüllungen. Ohne eine derartige Füllung trägt jeder Mensch bereits rund 1,5 Milligramm Quecksilber pro Liter Blut in sich. Ein paar Amalgamfüllungen verdoppeln oder verdreifachen diesen Wert. Er bleibt dann zwar immer noch unter dem gesetzlichen Grenzwert, aber eine langfristige gesundheitliche Belastung oder gar Schädigung lässt sich nicht ausschließen. Deswegen hat die Europäische Union längst entschieden, die Verwendung von Amalgam in der Zahnmedizin zunehmend zu reduzieren.
Daneben bedeutet das graue Amalgam in jedem Fall eine ästhetische Beeinträchtigung eines Zahns oder einer Zahnreihe. Die Behandlung fällt sofort auf. Eine Füllung mit Komposit passt sich optisch besser natürlichem Zahnmaterial an. Sie besteht zu 20 Prozent aus Kunststoff und zu 80 Prozent aus Kieselsäuresalz und Glas. Das verleiht ihr jedoch keine hohe Haltbarkeit. Diese Füllungen müssen oft nach ein paar Jahren erneuert werden und farblich zeigen sich bei den meisten Patientinnen und Patienten Abweichungen zur natürlichen Zahnfarbe. Das alles weckt in vielen den Wunsch nach ansprechenderen oder gesünderen Alternativen: Kunststoff oder Keramik mit exakt angepasster Zahnfarbe. Beide stellen hochwertige, langlebige Versorgungslösungen für das Kariesloch dar. Außerdem führen Sie direkt zu den Vorteilen einer Zahnzusatzversicherung.
• Kunststofffüllungen kosten bis rund 200 Euro.
• Für eine Keramikfüllung berechnen Zahnärzte zwischen 350 und 500 Euro im Schnitt.
• Amalgam kostet etwa 30 Euro und Komposit circa 60 Euro pro Füllung.
Die Kosten für eine Amalgam- oder Kompositfüllung übernehmen gesetzliche Kassen in jedem Fall. Soll es stattdessen eine der anderen Füllungen sein, muss eine schriftliche Mehrkostenvereinbarung getroffen werden. Durch sie wird die Differenz zwischen Zahnarztrechnung und Regelversorgung zur Eigenleistung – bereits bei der Füllung eines Lochs kann das über 400 Euro kosten. Hier und in anderen Fällen springen die Versicherungen auf Zahnzusatzversicherungen-Vergleich.com ein.
Weitere Kostenbeispiele für Zahnbehandlungen oder Zahnersatz
Diese Vergleichsseite führt übersichtlich zu den besten Anbietern und Tarifen bei Zahnzusatzversicherungen. Wie bei der richtigen Tarifauswahl für Smartphones helfen auch hier die Bewertungen und Vergleiche, eine optimal passende Auswahl zu treffen. Sie sollte sich immer am wahrscheinlichen Bedarf an Zahnbehandlungen in den nächsten Jahren orientieren und diesen umfangreich abdecken oder gleich langfristig vorsorgen. Speziell bei der Notwendigkeit von Zahnersatz rechnen sich die Beiträge für eine Zahnzusatzversicherung dann schnell. Dazu noch ein paar Beispiele:
• Muss ein stark zerstörter Zahn überkront werden, kosten ästhetische Zahnkronen leicht 800 Euro und mehr. Die Krankenkassen zahlen hier nur knapp über 200 Euro und damit verbleibt ein Eigenanteil von mehr als 600 Euro.
• Der Ersatz eines verlorenen Zahns erfolgt im Rahmen der Regelversorgung mit einer einfachen Brücke. Dafür zahlen die Kassen circa 500 Euro. Zur Befestigung dieser Brücken müssen benachbarte Zähne angeschliffen werden. Gesunde Zahnsubstanz wird dadurch beschädigt. Fester Zahnersatz auf einem Implantat wird dagegen exakt in die Zahnlücke eingepasst. Das kostet dann allerdings bis zu 2500 Euro und erfordert eine private Zuzahlung von rund 2000 Euro.
• Je nach gewähltem Tarif übernehmen private Zahnzusatzversicherungen solche Mehrkosten ganz oder teilweise.
• Sie zahlen weiter viele kosmetische Zahnbehandlungen, bei denen gesetzliche Krankenkassen überhaupt keine Kosten übernehmen.
• Zuletzt sind bei vielen Zusatzversicherungen noch Diagnostik oder Behandlungen eingeschlossen, die Patienten zwar nachweislich Vorteile wie schnellere Heilung oder weniger Schmerzen bieten, von den Kassen aber wegen ihrer höheren Kosten nicht übernommen werden.
Wichtig zu wissen: Bei der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen werden in vielen Fällen nicht die kompletten Zahnarztkosten übernommen. Die Kassen zahlen nur einen Festzuschuss von 60 Prozent oder nach langjährigen Kontrollbesuchen in der Zahnarztpraxis bis zu 75 Prozent. Bereits hier entsteht für Zahnersatz ein Selbstkostenanteil von vielfach ein paar Hundert Euro.
Tarife vergleichen und Zahnzusatzversicherung abschließen
Bei einem Besuch der Vergleichsseite erkennt man sofort ihren größten Pluspunkt. Es gibt über 60 Anbieter von Zahnzusatzversicherungen. Jeder von ihnen hat mehrere Tarifgestaltungen und so umfasst der Markt für Zahnzusatzversicherungen regelmäßig über 250 Einzeltarife. Niemand hat die Lust oder die Zeit, diese alle näher zu prüfen, um die passende Versicherung in diesem Tarifdschungel zu finden. Der Zahnzusatzversicherungs-Vergleich erledigt das in ein paar Sekunden und zeigt unmittelbar eine Übersicht geeigneter Angebote. Dafür benötigt die Seite nur das Geburtsdatum als Information.
Alter oder Geburtsdatum entscheiden vor allem über die Höhe der monatlichen Versicherungsbeiträge. Der Einstieg ist in jüngeren Jahren erheblich günstiger als im Alter. Dann besitzen Frauen wie Männer in aller Regel noch eine sehr gute Mund- und Zahngesundheit und werden deswegen von den Versicherern mit günstigen Zahnzusatzversicherungsbeiträgen belohnt. Ebenso lassen sich Kinder sehr preiswert versichern. So lässt sich später bei eventuell notwendiger Kieferorthopädie viel Geld sparen. Auf der anderen Seite des Altersspektrums gibt es kein Maximalalter für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung – theoretisch zumindest.
Neben höheren Versicherungsbeiträgen mindern nun unter Umständen einige Leistungseinschränkungen die Attraktivität der Zahnzusatzversicherung, wenn beispielsweise für Zahnersatz nur geringe Zuschüsse gezahlt werden. Denn selbst bei optimaler privater Zahnpflege und zahnärztlicher Prophylaxe steigt im Alter immer das Risiko von Zahnerkrankungen bis hin zum Zahnverlust. Vor diesem Risiko wollen und müssen sich die Versicherer einigermaßen schützen, damit sie dauerhaft für alle ihre Kunden attraktive Zahnzusatzversicherungen anbieten können. Dazu dient bei vielen Versicherungen außerdem eine Tarifgestaltung mit Wartezeiten.
Wartezeiten bei einer Zahnzusatzversicherung
Sie erstrecken sich durchschnittlich
• auf drei Monate als allgemeine Wartezeit für Behandlungen oder Prophylaxe und reichen
• bis zu einem Vierteljahr oder zwölf Monaten als besondere Wartezeit für Zahnersatz
Einzig nach einem Zahnunfall springen die Zahnzusatzversicherungen schon unmittelbar nach Vertragsabschluss ein. Hier gibt es keine erhöhten Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen und die Unfallopfer bleiben ohne private Zusatzversicherung auf den Mehrkosten für eine ansprechende Zahnrekonstruktion sitzen. Für Kinder oder für Sportler, die ein höheres Risiko für Zahnunfälle tragen, werden Zahnzusatzversicherungen deswegen zu einer sinnvollen Vorsorge.
Wartezeiten stehen in vielen Versicherungsverträgen – nicht nur bei Zahnzusatzversicherungen. Zum Beispiel bei Rechtschutzversicherungen sind sie ebenso verbreitet. Sie begründen sich wieder mit der Risikokalkulation der Versicherer. Wie ein Rechtsstreit kündigen sich auch Zahnbehandlungen oder der Bedarf nach Zahnersatz meist längerfristig an und das könnte viele ohne diese Wartezeiten dazu motivieren, schnell noch eine Versicherungspolice abzuschließen, um sich vor den Kosten zu schützen. Passiert das häufiger, drohen den Versicherungsunternehmen hohe Verluste. Doch es geht auch anders. Manche Versicherer kalkulieren so differenziert, dass sie Tarife anbieten können, die eine Inanspruchnahme einer Leistung direkt nach Versicherungsbeginn erlauben. Hier gibt es keine Wartezeiten!
Gesundheitsfragen
Bei den Gesundheitsfragen offenbaren sich im Zahnzusatzversicherungen-Vergleich ebenfalls einige Unterschiede zwischen den verschiedenen Versicherern. Manche verzichten vollständig darauf, während andere hier sehr streng nachfragen. Mit den Fragen bestimmen Versicherungen das Risiko künftiger Leistungsansprüche näher. Dabei interessieren sie sich besonders für aktuelle Befunde und laufende Behandlungen oder auch frühere Beeinträchtigungen der Mund- und Zahngesundheit. Beispielsweise eine Parodontitisbehandlung oder fehlende Zähne sprechen eher für eine schlechtere Mundgesundheit.
Hier kann es dann zu höheren Beiträgen oder Leistungsausschlüssen und -einschränkungen im Vertragsangebot kommen. Eine grundsätzliche Ablehnung passiert seltener, aber schon diverse Einschränkungen mindern den Nutzen einer Zahnzusatzversicherung häufig deutlich. Eine andere Einschränkung betrifft dagegen Versicherte mit bester Zahngesundheit genauso regelmäßig: die Zahnstaffel.
Zahnstaffel
Zahnstaffeln bilden ein gängiges Element in der Tarifgestaltung von Zahnzusatzversicherungen. Sie beschränken die Versicherungsleistungen in den ersten Jahren der Laufzeit auf bestimmte Beträge. Die Beschränkung läuft dabei meist über fünf Jahre, wobei sich Jahr für Jahr die Leistungssumme erhöht. Ein Beispiel:
• Im ersten Kalenderjahr zahlt die Versicherung bis zu 1000 Euro aus,
• im zweiten bis zu 2000 Euro und dann
• jährlich 1000 Euro mehr und bis zu 5000 Euro im fünften Versicherungsjahr.
Ab dem sechsten Versicherungsjahr gelten dann keine Einschränkungen mehr. Das heißt: Gerade für größere Zahnbehandlungen mit Zahnersatz muss eine Zahnzusatzversicherung – je nach Tarif – bereits einige Jahre zuvor abgeschlossen worden sein, damit sie für die hohen Kosten größtenteils oder vollständig aufkommt. Bei der Auswahl einer Zahnzusatzversicherung sollten Interessierte diesem Punkt besondere Aufmerksamkeit schenken, denn bei vielen preiswerten Tarifen liegen die Leistungssummen der Zahnstaffel um einiges unter den genannten Beispielzahlen.
Ausgenommen von der Staffelung sind wieder Zahnunfälle und zusätzlich Kosten für Prophylaxe wie die professionelle Zahnreinigung (PZR). Ihre Kosten werden nicht auf die Staffelleistungen angerechnet, weil die PZR die Mund- oder Zahngesundheit verbessert und das Risiko eines zukünftigen Behandlungsbedarfs senkt. Wer neben der Prophylaxe in einem Jahr keine weiteren Zahnarztrechnungen einreicht, wird dann sogar belohnt. Der Leistungsbetrag aus diesem Jahr erhöht dann ganz oder teilweise den des Folgejahres und geht somit nicht verloren.
Sparen statt Zahnzusatzversicherung?
Die Beiträge für eine Zahnzusatzversicherung fallen im Vergleich zu vielen anderen Versicherungen vergleichsweise günstig aus. Junge Menschen bekommen diese Versicherung mit einer durchschnittlichen Tarifausstattung bereits für rund zehn Euro im Monat. Im mittleren Alter liegt die Beitragshöhe um die 20 Euro und für Ältere bei etwa 30 Euro. Zudem lässt sich die Höhe der monatlichen Beiträge noch durch eine individuelle Tarifgestaltung nach unten anpassen: durch den Verzicht auf einzelne Leistungsmerkmale, die Wahl einer niedrigeren Zahnstaffel oder die Beschränkung auf die hundertprozentige Aufstockung des Festkostenzuschusses der gesetzlichen Krankenversicherer.
Eine private Zahnzusatzversicherung bietet damit immer eine sinnvolle Vorsorge, weil sie im Falle der Fälle vor hohen Zahnarztkosten schützt. Dazu stellt sie keine große Ausgabe dar. Trotzdem kommt immer wieder die Frage auf: Ist es nicht günstiger oder sinnvoller, Geld zurückzulegen, als einen Versicherungsvertrag abzuschließen? Gerade in Zeiten steigender Preise suchen Verbraucherinnen oder Verbraucher nach Möglichkeiten, um im Alltag zu sparen und zusätzliche fixe Ausgaben werden dann oft sehr kritisch betrachtet.
Doch in diesem Fall ist die Versicherung die bessere Entscheidung. In einem Tarif ohne Wartezeit genießen Sie sofort Versicherungsschutz und erhalten Leistungen im Rahmen der Zahnstaffel. Ein vergleichbarer Sparbetrag benötigt dagegen erst einige Monate Ansparzeit. Liegt die Sparrate dazu lediglich auf dem niedrigen Niveau eines Versicherungsbeitrags, wächst das Kapital außerdem nur sehr langsam. Effektiv verliert es durch Inflation sogar an Wert. Denn selbst wo überhaupt noch Zinsen gezahlt werden, verfehlen diese einen Inflationsausgleich deutlich.
Allein bei der Flexibilität punktet das Sparen vor der Versicherung. Vertragspausen oder -aussetzungen gewähren Versicherer auf Anfrage zwar meistens, doch parallel ruhen die Leistungen dann auch. Nach einer Kündigung gehen gleich alle bisher gezahlten Beiträge verloren. Sparen bietet unter diesem Aspekt mehr Flexibilität bei vollem Kapitalerhalt.
Fazit: Private Zahnzusatzversicherungen unbedingt vergleichen
Dieser Überblick hat gezeigt, wie wertvoll eine gute Orientierung unter den vielen unterschiedlichen Zahnzusatztarifen ist. Sie führt schnell zu einer individuell passenden Zahnzusatzversicherung, die im Laufe der Zeit viel bares Geld bei Zahnarztkosten spart. Mit einem eigenen Vergleich der zahlreichen Angebote ist diese Orientierung kaum zu gewinnen. Der Onlinevergleich der Zahnzusatzversicherungen schafft sie so leicht wie schnell und führt direkt zu den vorteilhaftesten Zahnzusatztarifen – zum Beispiel denen ohne Wartezeit.
13.04.2022
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