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Studienplatzklage


Du hast dich für dein Traumstudium in einem Numerus-Clausus-Fach beworben und eine Absage bekommen? Dann steht eine Entscheidung an. Du kannst die Wartezeit bis zum Studium durch andere Tätigkeiten überbrücken, einen zulassungsfreien Studiengang oder ein Auslandsstudium wählen, auf das Losverfahren hoffen - oder versuchen, dein Ziel durch eine Studienplatzklage zu erreichen. Hier erfährst du, wie eine Studienplatzklage funktioniert und welche Erfolgsaussichten dabei bestehen.



Wie sind die Zulassungsbedingungen der Hochschulen geregelt?

Derzeit werden 60 Prozent aller verfügbaren Studienplätze im einem bundesweiten oder hochschulinternen Zulassungsverfahren vergeben. Bei den verbleibenden 40 Prozent handelt es sich um zulassungsfreie Studiengänge, bei denen die vorhandenen Studienplätze für alle Studieninteressenten reichen.

Das bundesweite Zulassungsverfahren ist für die sogenannten Numerus-Clausus-Fächer vorgesehen, zu denen insbesondere Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie, Psychologie und Jura zählen. Diese Studienplätze werden zentral über die Stiftung für Hochschulzulassung vergeben. Der Numerus Clausus wird jährlich neu bestimmt. 20 Prozent der Studienplätze in diesen Fächern werden an Bewerber mit der Abiturbestnote vergeben, weitere 20 Prozent gehen an Bewerber mit den längsten Wartezeiten. 60 Prozent der Plätze können die Hochschulen eigenständig anhand des Notendurchschnittes und weiterer Kriterien vergeben. Daneben existieren hochschulinterne Zulassungsbeschränkungen - de facto wenden die Hochschulen auch hier einen Numerus Clausus an. Falls nach den regulären Auswahlverfahren noch freie Studienplätze vorhanden sind, werden sie nach dem Losverfahren vergeben.

Rechtliche Hintergründe zur Studienplatzklage

Die allgemeinen rechtlichen Grundlagen einer Studienplatzklage finden sich in § 12 des deutschen Grundgesetzes, der jeder Bürger der Bundesrepublik Deutschland das uneingeschränkte Recht auf freie Berufswahl hat. Die freie Wahl eines Hochschulstudiums ist hier eingeschlossen. Aus Sicht des Gesetzgebers wird dieses Grundrecht durch die Zulassungsbeschränkungen und die Numerus-Clausus-Praxis jedoch eingeschränkt. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Festsetzung eines Numerus Clausus nur dann verfassungskonform ist, wenn die vorhandenen Studienkapazitäten vollständig genutzt werden. Hierdurch ist eine Klagemöglichkeit gegeben.

Nachweispflicht der Hochschulen über die Ausbildungskapazitäten

Die Hochschulen planen ihre Studienplatzkapazitäten jährlich neu - vor allem in den Numerus-Clausus-Fächern, aber auch in den internen Auswahlverfahren ist die Anzahl der Plätze häufig stark begrenzt. Jedoch wird die Höchstzahl der Studienplätze in diesen Planungen oft zu niedrig angesetzt. Wenn eine Studienplatzklage eingereicht wird, stehen die Hochschulen in der Pflicht, das Ausschöpfen ihrer Kapazitäten nachzuweisen.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Studienplatzklage erfüllt sein?

Als grundlegende Voraussetzungen für eine Studienplatzklage müssen die Hochschulreife sowie eine frist- und formgerechte Studienbewerbung nachgewiesen werden. Auch für die Klage selbst sind bestimmte, gesetzlich vorgeschriebene Formvorschriften zu erfüllen. Außerdem muss sich die Klage direkt gegen eine oder mehrere Hochschulen richten. Eine Studienplatzklage gegen die zentrale Vergabestelle ist nicht möglich.

Für Studienplatzklagen bei Bachelor- und Masterstudiengängen gelten zum Teil unterschiedliche Voraussetzungen. Beispielsweise müssen Bewerber für ein Masterstudium häufig einen Eignungstest bestehen oder einen festgelegten Notendurchschnitt des Bachelor-Abschlusses erreichen. In einem solchen Fall wird ein beteiligter Anwalt in der Regel sowohl die Kapazitätsangaben der Hochschule als auch den Ablauf des Auswahlverfahrens anfechten. Bei einer Studienplatzklage für ein Masterstudium sind dagegen die tatsächlich vorhandenen Hochschulkapazitäten ausschlaggebend.



Studienplatzklage - mit anwaltlicher Unterstützung

Für eine Studienplatzklage solltest du dir grundsätzlich anwaltliche Unterstützung holen. Die Chancen auf Erfolg erhöhen sich hierdurch beträchtlich. Anwälte, die sich für Studienplatzklagen engagieren, sind ausgewiesene Experten, die nicht nur die rechtlichen Voraussetzungen für eine Klage, sondern auch den Hochschulbetrieb umfassend kennen. Für deine Studienplatzklage entwerfen sie eine individuelle Strategie, die auf mehreren Rechtsgebieten aufbaut. Eine Rolle spielen hier zum einen das Verwaltungsrecht, aber auch die europäische Gesetzgebung sowie verfassungsrechtliche Belange.

Der Ablauf einer Studienplatzklage

Im Vorfeld einer Studienplatzklage stellt der Anwalt zunächst außergerichtlich einen Antrag auf eine außerkapazitäre Zulassung an der betreffenden Hochschule, der jedoch fast immer abschlägig beschieden wird. Parallel dazu wird beim zuständigen Verwaltungsgericht ein Eilverfahren eingeleitet, um eine einstweilige Anordnung zu erwirken. Begründet wird das Verfahren damit, dass die Hochschule ihre Ausbildungskapazitäten nicht ausgeschöpft hat und daher in der Lage ist, weitere Studienanfänger aufzunehmen. Wenn dieses Verfahren erfolgreich ist und Studienplätze zur Verfügung stehen, erhalten die Kläger einen Studienplatz. Falls die Anzahl der Kläger die Zahl der verfügbaren Studienplätze überschreitet, erfolgt die Vergabe nach dem Losverfahren.

Eingeklagt werden kann die Zulassung zu praktisch jedem Studienfach, für das Zulassungsbeschränkungen existieren. Besonders häufig sind Studienplatzklagen in den klassischen Numerus-Clausus-Fächern. Wenn den Hochschulen Fehler bei der Kapazitätsberechnung nachgewiesen werden können, sind sie meist zu einem Vergleich bereit. Der Kläger erhält seinen Studienplatz dann ohne Losverfahren oder weitere Prozeduren.

Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage

Hinter jeder Studienplatzklage steht ein individueller Fall - die Erfolgswahrscheinlichkeit der Klage lässt sich somit nur eingeschränkt prognostizieren. Erfahrungswerte zeigen, dass bei vier bis fünf parallelen Studienplatzklagen für Bachelorstudiengänge eine Erfolgswahrscheinlichkeit von bis zu 100 Prozent gegeben ist. Vergleichbare Daten für den Erfolg von Studienplatzklagen bei Masterstudiengängen sind bisher nicht vorhanden.

Auf die Erfolgsaussichten einer Klage wirkt sich auch aus, um welches Studienfach es dabei geht. Erfolgsaussichten zwischen 50 und 70 Prozent in Medizin stehen deutlich höhere Erfolgsquoten in Psychologie sowie in Lehramtsstudien gegenüber.

Welche Kosten fallen bei einer Studienplatzklage an?

Die Kosten für eine Studienplatzklage umfassen:
- Gerichtskosten
- Kosten für den eigenen Anwalt
- Anwaltskosten der gegnerischen Seite.

Getragen werden müssen diese Kosten vom Verlierer des Prozesses. Zum Teil werden die Kläger durch die Gerichte auch bei einer erfolgreichen Studienplatzklage für das Begleichen der Gerichtskosten herangezogen. Besonders kostenintensiv sind Studienplatzklagen für Medizin, da hier in der Regel mehrere parallele Klagen laufen - die Kosten dafür können zwischen 6.000 und 10.000 Euro liegen. Bei einzelnen Studienplatzklagen in anderen Fächern müssen die Kläger mit Kosten ab 1.000 Euro rechnen. Ein besonders hoher Kostenfaktor sind Verfahren über mehrere Instanzen, die auch bei einer Studienplatzklage nicht grundsätzlich auszuschließen sind.



30.10.2020

 

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