Im neu aufgerollten Prozess gegen den Trierer Amokfahrer wird an diesem Mittwoch (9.30 Uhr) das Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen über den Angeklagten erwartet. Darin wird es auch um die Frage der Schuldfähigkeit des 54-Jährigen gehen, der sich seit Ende Februar erneut vor dem Landgericht Trier verantworten muss. Bei der Amokfahrt am 1. Dezember 2020 durch die Fußgängerzone waren fünf Menschen getötet worden, zahlreiche weitere wurden verletzt und traumatisiert. Ein weiterer Mann erlag vor zwei Monaten seinen bei der Amokfahrt erlittenen Verletzungen. Dass der Angeklagte der Täter war, ist unbestritten und wird nicht neu verhandelt. In der Teil-Neuauflage steht die Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten im Fokus. Der Deutsche war im August 2022 wegen mehrfachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete die Unterbringung des Mannes in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus an. Wegen einer diagnostizierten paranoiden Schizophrenie hatte das Gericht den Mann für vermindert schuldfähig gehalten. Nach Angaben von mehreren Anwälten, die das vorläufige Gutachten vorab bekommen haben, wird die Aussage des Erstgutachters bestätigt. Das Urteil im Prozess könnte am 6. Mai fallen.
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