Die Staatsanwaltschaft Koblenz wird wegen der Flutkatastrophe im Ahrtal nicht wegen fahrlässiger Tötung ermitteln. Dieser Beschluß von letzter Woche hat jetzt ein Nachspiel. Zwei Angehörige von Flutopfern haben Beschwerde eingereicht. Sie verlangen Anklagen gegen den damaligen Landrat und einen seiner Mitarbeiter. Bei der Flut im Jahr 2021 waren im Ahrtal 135 Menschen gestorben.
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