Die Staatswaltschaft Koblenz hat gestern ihre Ermittlungen zur Flutkatastrophe im Ahrtal eingestellt. Fahrlässige Tötung seitens der Behörden sei nicht nachweisbar. Gegen diese Entscheidung regt sich Widerstand. Ein Anwalt von Hinterbliebenen der insgesamt 135 Opfer berichtet, daß ihm Ermittlungsakten vorenthalten wurden. Bereits im Vorfeld der Entscheidung war die Auswechslung der Staatsanwälte gefordert worden.
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