Im Prozeß gegen den Amokfahrer von Trier wird voraussichtlich am 6. Mai das Urteil fallen. Das Verfahren war neu aufgelegt worden, da es beim Täter Unklarheiten über die psychiatrische Begutachtung gab. Der 54-jährige Mann hatte am 1. Dezember 2020 bei seiner Amokfahrt in der Trierer Fußgängerzone insgesamt sechs Menschen getötet. Es wird erwartet, daß das erste Urteil bestätigt wird. Es lautete lebenslänglich plus Unterbringung in der Psychiatrie.
hw
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