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Landtag will Extremisten Zutritt verwehren


22.03.2024 - 13:29 Uhr


Der rheinland-pfälzische Landtag ändert seine Hausordnung, um Extremisten den Zutritt zu verwehren. «Aufgrund der zunehmenden Bedrohungslage insbesondere durch den Rechtsextremismus und die immer umfangreicher nachgewiesenen Verbindungen von AfD-Mitarbeitenden ins rechtsradikale Milieu, wird der Landtag Rheinland-Pfalz frühzeitig und präventiv alle rechtlich zulässigen Maßnahmen ergreifen, um das Parlament vor Verfassungsfeinden und Extremisten im Innern zu schützen», teilte Landtagspräsident Hendrik Hering (SPD) am Freitag in Mainz mit.

Dafür solle als erster Schritt die Hausordnung noch vor der Sommerpause neu gefasst werden. Hering beauftragte zudem den Wissenschaftlichen Dienst des Landtags, weitere Maßnahmen zum Schutz des Parlamentes und der Demokratie rechtlich zu prüfen. 

Mitarbeitende der sechs Fraktionen sollen nach der Änderung der Hausordnung nur noch einen stark eingeschränkten Zutritt zum Landtag haben, etwa zu ihrem Arbeitsplatz. Ihr Zutritt zum eigentlichen Parlamentsgebäude, dem Deutschhaus, und zu allen anderen sensiblen Bereichen werde vom Ergebnis einer polizeilichen Zuverlässigkeitsüberprüfung abhängig sein, hieß es. Dabei werde der Landtag eng mit dem Landeskriminalamt zusammenarbeiten. 

Überprüft würden etwa Verurteilungen wegen Straftaten, die den demokratischen Rechtsstaat gefährdeten. Dazu gehöre das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, aber auch politisch motivierte Kriminalität, «und vor allem mögliche Gefährdungen für Leib und Leben». 

Wenn die Überprüfungen ergebnislos bleiben, sollen die Fraktionsmitarbeitenden ihren alten Ausweis und den damit verbundenen Zugang zurückbekommen, erläuterte Landtagssprecher Marco Sussmann. Wie viele Menschen betroffen sind, und wie lange die Überprüfungen dauern, war zunächst unklar. Hering werde die Pläne noch im Ältestenrat des Landtags besprechen und binde auch die Fraktionen ein, habe aber das alleinige Hausrecht - wie auch die Polizeigewalt.  

Folgen für die AfD-Fraktion sind vorstellbar 

Hering blickt auch auf das Ergebnis des laufenden Berufungsverfahrens um die Einstufung der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster. «Sollte gerichtlich festgestellt werden, dass die AfD bundesweit als Verdachtsfall einzustufen ist und damit tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen, ist als Konsequenz hieraus zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen Fraktionen von außerparlamentarischen Veranstaltungen des Landtags ausgeschlossen werden können», kündigte der Landtagspräsident an. 

Dies bedeute, dass beispielsweise die Teilnahme an den Angeboten des Landtags zur Demokratiebildung nicht mehr möglich sein könnte. «Es wäre weder erträglich noch erklärbar, dass eine Fraktion, deren Mitglieder einer Partei angehören, bei der sich über einen längeren Zeitraum Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen erhärten, mit jungen Menschen über die Demokratie diskutieren, die sie eigentlich abschaffen wollen», argumentierte Hering. 

Hering regte darüber hinaus an, die staatliche Fraktionsfinanzierung in den Blick zu nehmen. «Wir müssen uns auch darüber verständigen, inwieweit nachgewiesene Verfassungsfeinde noch aus Steuermitteln eines Staates finanziert werden können, den sie abschaffen wollen.» Damit könnten etwa die Mittel gestrichen werden, um Fraktions- und Wahlkreismitarbeitende neu einzustellen oder im Einzelfall bereits beschäftigte Mitarbeitende zu bezahlen. 

© dpa-infocom, dpa:240322-99-430999/2

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