Die SPD-Landtagsfraktion hat einen Antrag für die Gleichstellung und den Schutz queerer Menschen im öffentlichen Raum eingebracht. Dieser Punkt müsse im Artikel 3 des Grundgesetze ergänzt werden. Wer Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität ausgrenzt, verstoße gegen die demokratischen Grundwerte, so die SPD-Landtagsfraktion.
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