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Tiny House – was baurechtlich zu beachten ist


Bildkredit: Stock-Foto ID: 2080999162

Das Konzept der „Tiny Houses“, aus dem Englischen übersetzt „winzige Häuser“, ist eine innovative Wohnlösung, die ihren Ursprung in den USA hat. Die kleinen Wohngebäude bieten Menschen die Möglichkeit, trotz eines begrenzten Budgets ein eigenes Haus zu besitzen. In Europa steckt diese Bewegung noch in den Kinderschuhen, wird aber immer populärer und zieht immer mehr Interessenten an. Allerdings sind in Deutschland einige baurechtliche Aspekte zu beachten, die sich von denen in den USA unterscheiden.

Was sich hinter einem Tiny House verbirgt

Für den Begriff Tiny House gibt es in Deutschland noch keine einheitliche Definition. Meist wird darunter ein mobiles Haus auf Rädern, ein Containerhaus oder ein Modulhaus verstanden. In den USA, wo der Trend seinen Ursprung hat, versteht man unter einem Tiny House ein Gebäude mit nicht mehr als 37 Quadratmetern Wohnfläche.

Hierzulande umfassen die kompakten Wohnlösungen mehrheitlich 8 bis 55 Quadratmeter. Da sie weniger Ressourcen verbrauchen als herkömmliche Häuser - beispielsweise um zu heizen - ist ihr ökologischer Fußabdruck oft kleiner. Solche Kleinsthäuser gelten daher als Möglichkeit, einen Beitrag zum Schutz der Umwelt zu leisten. Ein charakteristisches Merkmal der Tiny Houses ist ihre Fähigkeit, alle wesentlichen Elemente eines konventionellen Hauses auf engstem Raum unterzubringen.

Baurecht – grundsätzlich wird eine Baugenehmigung benötigt

Wer ein Tiny House kaufen und damit eine günstige Möglichkeit zum Wohnen nutzen möchte, unterliegt dem Baurecht. In Deutschland kann ein Tiny House nicht einfach nach Belieben aufgestellt werden. Vorab muss geklärt werden, ob das ausgewählte Grundstück für eine dauerhafte Wohnnutzung freigegeben ist. Flächennutzungspläne bestimmen, welche Bereiche als Wohn- oder Industriegebiete ausgewiesen sind. In einigen Regionen Deutschlands gibt es zudem spezielle Siedlungen, die nur für Tiny Houses gedacht sind.

Auch Klein- und Kleinstgebäude sind in Deutschland grundsätzlich genehmigungsbedürftig, wenn sie nicht nur als Abstellraum, sondern als dauerhafter Aufenthaltsort dienen. Für die Errichtung eines Modulhauses ist der Anschluss an das öffentliche Straßen-, Wege-, Ver- und Entsorgungsnetz erforderlich. Dieser Anschluss ist Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung. Unverzichtbare Bestandteile eines Hauses sind eine Küche und ein Bad. Darüber hinaus sind allgemeine Bauvorschriften zu beachten, wie zum Beispiel Vorschriften über Raumhöhen, Türen, Fenster und Fluchtwege. Konkrete Regelungen hierzu finden sich in der jeweiligen Landesbauordnung für Wohnungen. Je nach Bundesland können Sondergenehmigungen erforderlich sein, wenn vor Ort Energie erzeugt werden soll, zum Beispiel durch kleine Photovoltaik- oder Windkraftanlagen.

Für den Prozess der Baugenehmigung ist die Begleitung durch einen Experten, wie einen Architekten oder Bauingenieur, erforderlich, da ein Bauvorlagenberechtigter involviert sein muss.

Baugenehmigung – diese Aspekte sind wichtig

Bei Unsicherheiten, ob die Voraussetzungen für eine Baugenehmigung erfüllt sind, empfiehlt sich eine Bauvoranfrage bei der zuständigen Baubehörde. Mit dieser formellen Anfrage erhalten Interessenten verbindliche Auskünfte, insbesondere in Gebieten ohne rechtskräftigen Bebauungsplan. Neben dem Vollverfahren wird je nach Landesbauordnung ein verfahrensfreies oder ein genehmigungsfreies Verfahren angeboten. Beim verfahrensfreien Antrag liegt die Verantwortung für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen wie Statik, Brandschutz, Energieeinsparverordnung oder Wärmeschutz beim Antragsteller selbst. Ein genehmigungsfreier Antrag hingegen führt automatisch zu einer Genehmigung, wenn die entsprechenden Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist vorliegen und keine Einwände bestehen. Es gibt auch ein vereinfachtes Verfahren, bei dem nur bestimmte Aspekte geprüft werden und das Verfahren dadurch beschleunigt wird. Die genauen Unterlagen für den Bauantrag sind regional unterschiedlich.

Nach dem Bau muss das Tiny House von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde hinsichtlich der baurechtlichen und bautechnischen Anforderungen geprüft und abgenommen werden.

19.02.2024

 

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