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Wann zahlt die Krankenkasse für ein Hörgerät?



Bildbeschreibung: Bei Versicherungen lohnt es sich besonders aufzupassen! Quelle: Thegiansepillo via pexels.com


Wenn das Gehör im Alter langsam nachlässt oder man bereits im jungen Alter feststellt, dass man eine Hörhilfe benötigt, wirft das zunächst meist viele Fragen auf. Brauche ich wirklich schon ein Hörgerät oder geht es noch ohne? Wohin wende ich mich damit am besten? Und wer übernimmt eigentlich die anfallenden Kosten?

Gerade das Thema Scham ist bei vielen Menschen zunächst sehr präsent, da man sich ja erst einmal eine Schwäche eingestehen muss. Oft machen einen dann Familienmitglieder, Verwandte oder Freunde darauf aufmerksam, doch man selbst versucht es möglichst lange ohne Hörgerät auszuhalten. Vielleicht beschwert sich der Partner regelmäßig über den viel zu lauten Fernseher, sagt “schrei doch nicht immer so am Telefon” oder die Kinder und Enkel machen Witze über Opa oder Oma. Und womöglich ziehen sich Hörgeschädigte deshalb aus dem sozialen Leben zurück, da sie im Restaurant plötzlich weniger verstehen und sich dadurch sozial abgeschnitten fühlen.

Wohin wende ich mich also, wenn ich schlechter höre?

Entweder wenden sie sich zunächst an ihren Hausarzt oder gehen gleich zum HNO-Facharzt für eine entsprechende Untersuchung, aber auch Hörgeräteakustiker bieten meist kostenlose Hörtests an. Diese Stellen können eine fachgerechte Betreuung sicherstellen und auch über die langfristigen Auswirkungen für die eigene Gesundheit informieren. Diese reichen von Depressionen, Schlafstörungen, Bluthochdruck, Demenz, schlechtem Sehen, Diabetes bis hin zu Rückenproblemen. Derweil kann eine passende Hörhilfe hier sofort Abhilfe schaffen und auch diesen Folgeerkrankungen wirksam entgegenwirken.

Wenn es dann um die Kostenfrage geht, gibt es laut eines führenden Hörgeräteakustikers klar geregelte Richtlinien, die den Betroffenen dabei helfen, ihre Ansprüche gegenüber der Krankenkasse geltend zu machen. So muss die Verstehensquote beim Sprachhörtest unter 80 Prozent liegen und der Hörverlust in bestimmten Frequenzbereichen oder definierten Lautstärkeverlusten liegen. Daraufhin bescheinigt der HNO-Arzt dann die medizinische Notwendigkeit und stellt ein Rezept aus, das auf kein bestimmtes Gerät beschränkt ist.

Dabei gibt es bestimmte Mindeststandards, die das Bundessozialgericht in einem Urteil von 2009 klar festgelegt hat. Diese wurden 2013 neu geregelt und beim Deutschen Schwerhörigenbund (DSB) festgehalten. Unter anderem wird dort eine Digitaltechnik gefordert, eine Rückkopplungs- genauso wie eine Störschallunterdrückung (Pfeifen). Das gewährleistet, dass der Träger von den neuesten technischen Standards profitiert.

Warum warten betroffene Menschen so lange, bis sie eine Hörhilfe beanspruchen?

Laut Ärztezeitung sagen 60 Prozent der befragten Besitzer von Hörhilfen, es im Nachhinein bereut zu haben, sich nicht früher um eine adäquate Versorgung gekümmert zu haben. Denn ihr soziales Leben hätte sich früher verbessert, die mentale und emotionale Gesundheit erhöht, eine bessere Leistungsfähigkeit im Job eingestellt sowie eine geringere Müdigkeit am Abend gezeigt.

Aber auch die Unwissenheit über die Kostenübernahme ist ein großer Hemmfaktor, der in dieser Umfrage bei rund 47 Prozent der Befragten mit verminderter Hörleistung dominiert. Sie wissen schlicht nichts darüber, dass Krankenkassen die Kosten dafür übernehmen. Das ist bedauerlich, zumal die Vorteile mit einer Hörhilfe deutlich überwiegen und sich die sozialen Lebensqualitäten für diese Menschen wieder drastisch verbessern. Jedoch gibt es auch zahlreiche Vorurteile, etwa über die Größe der Hörgeräte, dass sie hässlich seien oder für jeden sofort sichtbar - das erhöht sogleich wieder die Scham. Aber auch technische Faktoren spielen hinein, etwa zur Bedienung oder technischen Zuverlässigkeit. Dabei sind die meisten dieser Vorurteile unberechtigt.

Wer übernimmt dann die Kosten und was muss ich dabei beachten?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen einen Festbetrag von bis zu 784,94 Euro für ein Hörgerät. Dabei besteht alle sechs Jahre der Anspruch auf ein neues Gerät. Manchmal kann es auch notwendig sein, ein teureres Gerät zu bekommen - bei entsprechender medizinischer Begründung muss die Kasse auch diese Mehrkosten übernehmen. Zwar gibt es keinen Anspruch auf das beste Gerät, jedoch dürfen insbesondere private Krankenkassen diese Kosten auch nicht verweigern.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, hierzu vorher immer einen Antrag bei der Kasse zu stellen, bevor in ein höherpreisiges Gerät investiert wird, das den Kassenstandard überschreitet. Das Landgericht Regensburg hat dazu in einem Urteil entschieden, welche Rechte Betroffenen genau zustehen.

Auch wenn es also keinen Anspruch auf ein bestimmtes Gerät gibt, so hat der Gesetzgeber doch klar geregelt, welche Pflichten die Krankenkasse hier haben, um den Hörgeschädigten die bestmögliche Versorgung zu ermöglichen. Sprechen sie dazu am besten vorher ausführlich mit ihrem Hausarzt oder HNO-Arzt, um spätere unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Welche Tipps gibt es für Angehörige von Betroffenen?

Es empfiehlt sich, immer behutsam und einfühlend darauf einzugehen, wenn ein Familienmitglied mit Schwerhörigkeit kämpft. Schließlich hat es sich das nicht ausgesucht, sondern ist davon immer selbst unangenehm in der eigenen Lebensführung beschränkt - auch wenn es vielleicht schwerfällt, das zuzugeben. Mit der Perspektive, dass sich die geliebten Eltern oder Großeltern dann wieder besser verständigen können, die gesundheitlichen Folgeerscheinungen abnehmen und sich Beziehungen dadurch verbessern, lohnt es sich für alle Beteiligten, sich mit dem Thema Hörhilfe einmal genauer zu beschäftigen.

Auch bei anderen alterstypischen Problemen wie beim Treppensteigen kann es ratsam sein, eine verständnisvolle Rolle einzunehmen. So erhalten Betroffene dann endlich die notwendige Unterstützung, auf die sie womöglich insgeheim schon so lange warten.

12.05.2022

 

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