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10 x 1.500 Euro für Euren Kindergarten!

Kohle für den Kindergarten


RADIO SALÜ und die Sparda-Bank bringen auch 2024 die „Kohle in den Kindergarten“

Die erfolgreiche Aktion geht erneut in die Verlängerung und das ist auch dringend notwendig, denn nach wie vor erreichen uns zahlreiche Zuschriften!

Dieses Jahr gibt es 10 x 1.500 Euro! Insgesamt also sagenhafte 15.000 Euro Kohle für Euren Kindergarten!

Wie funktioniert's?

Jeden Monat gewinnt ein Kindergarten 1.500 Euro von der Sparda-Bank.

Einfach hier anmelden und mit ein bisschen Glück gibt's von uns die Kohle, um Euren Kindergarten schöner zu machen!

Viel Glück wünscht die Sparda-Bank - freundlich und fair.

Anmeldung


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Teilnahmebedingungen

1. Anerkennung der Teilnahmebedingungen

Mit der Teilnahme an der von RADIO SALÜ veranstalteten Aktion "Kohle für den Kindergarten" auf RADIO SALÜ erkennt der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.

2. Teilnahme- und Gewinnberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind nur natürliche Personen ab 18 Jahren, die entweder als Erzieher in einem Kindergarten bzw. einer Kindertagesstätte tätig sind oder die Erziehungsberechtigten eines Kindes sind. Sowie Vorstände von Fördervereinen, entsprechend Zweck gebunden gegründet, des entsprechenden Kindergarten bzw. der Kindertagesstätte und/oder deren Elternschaft.

Gewinnberechtigt sind juristische Personen, die eine Zuwendung im Sinne des § 10 b des Einkommensteuergesetzes an eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen erhalten darf und uns zur Vorlage beim Ministerium für Inneres und Sport in Saarbrücken eine Spendenbescheinigung im Sinne des Steuerrechts (§ 10b EStG, § 50 EStDV) ausstellen kann. Eine Zuwendung an den Begünstigten ist nur dann möglich, wenn dieser berechtigt ist, die o.g. Spendenbescheinigung auch auszustellen.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter von RADIO SALÜ sowie deren jeweilige Ehegatten, Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz und Angehörige ersten und zweiten Grades.

3. Spielzeitraum

Die Aktion läuft vom 01.02.2024 bis zum 13.12.2024. Für die Teilnahme kann man sich vom 01.02.2024 bis voraussichtlich 13.12.2024 auf die nachstehend beschriebene Art und Weise bewerben.

4. Modus

Die Hörerinnen und Hörer (hier speziell Kindergärten/ Kindertagesstätten und insbesondere Erzieher) von RADIO SALÜ werden aufgerufen, sich auf salue.de anzumelden und anzugeben, wofür der Kindergarten/ die Kindertagesstätte 1.500 Euro benötigt.

Unter allen eingegangenen Bewerbungen wählt die Redaktion von RADIO SALÜ insgesamt bis zu 10 Kindergärten/ Kindertagesstätten als Gewinner aus.

RADIO SALÜ behält sich vor, den Kindergarten/ die Kindertagesstätte/ den Förderverein anhand verschiedener Auswahlkriterien selbst zu bestimmen. In den Sommerferien pausiert die Aktion.

Zu gewinnen gibt es pro Kindergarten/ Kindertagesstätte/ Förderverein jeweils 1.500 Euro.

5. Gewinnübergabe und Promotion

Die Gewinnübergabe erfolgt nach Absprache mit dem Gewinner. Der Gewinn geht an einen Kindergarten/ eine Kindertagesstätte und geht nicht an eine einzelne Privatperson.

Jeder Teilnehmer ist damit einverstanden, dass sein Name, der Name der Kindergärten/ Kindertagesstätten/ Fördervereine sowie Gespräche mit ihm über den Sender veröffentlicht werden. Im Falle eines Gewinnes ist RADIO SALÜ berechtigt, den Namen, den Namen der Kindergärten/ Kindertagesstätten/ Fördervereine sowie Fotos und Videos des Gewinners zu veröffentlichen. Dies umfasst sowohl die entsprechende Bekanntgabe im Programm von RADIO SALÜ als auch auf der Senderwebsite. Der Gewinner erklärt sich auch bereit, für die Berichterstattung anderer Medien (Zeitungen, Fernsehen, etc.) zur Verfügung zu stehen.

6. Datenschutz

Die Daten der Teilnehmer werden elektronisch erfasst und nur zum Zwecke der Spielteilnahme erhoben. Nach Abschluss der Aktion werden sie gelöscht, ebenso die Aufzeichnungen der Telefonate.

7. Sonstiges

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Insbesondere ist die Auswahlentscheidung des SALÜ-Mitarbeiters nicht anfechtbar, dieser entscheidet als Schiedsrichter verbindlich.

Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar.

Der Gewinn kann nicht bar ausbezahlt werden.

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