Viele Studierende wissen gar nicht, welche Rechte sie haben, wenn eine Prüfung nicht bestanden wurde oder sogar als Täuschungsversuch gewertet wird. Dabei kann schon ein formaler Fehler oder eine unklare Bewertung den entscheidenden Unterschied für die Zukunft machen. Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Arne-Patrik Heinze von der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Heinze & Partner ist mit seinem Team auf Prüfungsanfechtungen spezialisiert und vertritt Betroffene in der Schweiz sowie in Deutschland – in der Schweiz von der Einsprache über den Rekurs und die Beschwerde bis hin zum Bundesgericht. Im Interview spricht Dr. Heinze darüber, welche rechtlichen Möglichkeiten Studierende haben, warum Fristen so entscheidend sind und welche Entwicklungen, von Online-Prüfungen bis hin zum Einsatz von KI, die Zukunft des Prüfungsrechts prägen werden.
Frage: Herr Dr. Heinze, viele Studierende wissen gar nicht, dass sie gegen eine nicht bestandene Prüfung rechtlich vorgehen können. Woran liegt das?
Arne-Patrik Heinze: Das hat unterschiedliche Gründe. In der Schweiz ist das Bildungsrecht noch im Aufbau und die Prüfungskandidaten in der Schweiz sind es im Vergleich zu Prüflingen in Deutschland noch nicht gewohnt, mit einem Anwalt für Bildungsrecht wie Dr. Heinze & Partner für ihr Recht zu kämpfen. Schweizer ordnen sich den sogenannten Prüfungsexperten tendenziell eher unter. Darüber hinaus versuchen die Prüfungsbehörden in der Schweiz und in Deutschland oft, Prüflinge mit unterschiedlichen Mitteln von einer Prüfungsanfechtung abzuhalten, obwohl Prüfungsanfechtungen entgegen der Suggestion der Prüfungsinstitutionen häufig erfolgreich sind.
Frage: Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es konkret – von der Einsprache bis zum Rekurs oder zur Beschwerde?
Arne-Patrik Heinze: Zunächst gibt es im Schweizer Prüfungsrecht aussergerichtliche Rechtsschutzmöglichkeiten. Diese sind je nach Kanton in der Schweiz und je nach Prüfungsinstitution unterschiedlich ausgeprägt. Manchmal sind sie zweistufig ausgestaltet wie zum Beispiel die Einsprache mit nachfolgendem Rekurs – manchmal auch einstufig. Vergleichbare Rechtsbehelfe haben regional auch unterschiedliche Bezeichnungen. Anstelle eines Rekurses kann zum Beispiel eine aussergerichtliche Beschwerde vorgesehen sein. Beschwerden gibt es auch bei den Gerichten.
Frage: Welche Rolle spielt ein Härtefallantrag und in welchen Situationen ist er sinnvoll?
Arne-Patrik Heinze: Es gibt im Prüfungsrecht unechte und echte Härtefallanträge. Unechte Härtefälle im Bildungsrecht beziehen sich oft auf eine Prüfungsunfähigkeit im Rahmen der eigentlichen Prüfungsanfechtung. Echte Härtefallanträge bedeuten, dass es unter bestimmten Voraussetzungen aufgrund einer rechtlichen Regelung einen weiteren Prüfungsversuch ausserhalb des laufenden Prüfungsverfahrens geben kann. Die Gründe für Härtefälle sind sehr vielfältig. Wichtig ist bei unechten Härtefällen insbesondere die unverzügliche Rüge.
Frage: Was genau versteht man unter einem Nachteilsausgleich – und wer kann ihn beantragen?
Arne-Patrik Heinze: Ein Nachteilsausgleich bedeutet im Bildungsrecht der Schweiz, dass Prüflinge gleichgestellt werden, indem zum Beispiel jemandem mit einer Sehnenentzündung eine Schreibzeitverlängerung gewährt wird. Grundsätzlich kann jeder Prüfling, bei dem die Voraussetzungen erfüllt sind, Nachteilsausgleich verlangen.
Frage: Viele Mandant:innen kommen mit dem Vorwurf von Täuschung oder Plagiat zu Ihnen. Welche Rechte haben Betroffene in solchen Fällen?
Arne-Patrik Heinze: Der Begriff Täuschungsversuch ist im Bildungsrecht ein Oberbegriff. Arten der Täuschungsversuche sind zum Beispiel Plagiate oder die unzulässige Verwendung einer Künstlichen Intelligenz (KI). Wichtig ist bei einem Täuschungsvorwurf, sich sofort durch einen Anwalt für Prüfungsrecht beraten zu lassen, um irreparable Schäden zu vermeiden. Leider lassen sich Prüfungskandidaten von den Prüfungsinstitutionen oft unter Druck setzen und glauben, dass sie die Situation mit erzwungenen (falschen) Eingeständnissen retten können. Meist reagieren Betroffene überhastet und lassen sich vor einer Art Tribunal persönlich in die Mangel nehmen lassen – ein fataler Fehler. Zunächst einmal muss die Prüfungsinstitution einen Anscheinsbeweis erbringen.
Frage: Was passiert, wenn Studierende bei Prüfungen KI-Tools nutzen und die Leistung deshalb nicht gewertet wird oder als Täuschungsversuch gilt? Wie sehen Sie diese Entwicklung für die Zukunft?
Arne-Patrik Heinze: Die unerlaubte Verwendung künstlicher Intelligenz (KI) kann als schwerer Täuschungsversuch gewertet werden und im worst case dazu führen, dass die betroffene berufliche Ausbildung bzw. der betroffene Studiengang und unter Umständen auch eine verwandte Ausbildung bzw. ein verwandter Studiengang nirgendwo mehr absolviert werden kann. Der Vorwurf der Täuschung durch KI in Prüfungen nimmt dramatisch zu und wird sich mit Sicherheit weiterentwickeln. Möglicherweise werden sich dadurch auch die Prüfungsformen ändern, sodass es zukünftig weniger darum gehen wird, ob eine KI verwendet wurde, sondern vermehrt darum, ob eine KI im zugelassenen Rahmen oder unzulässig darüber hinaus verwendet wurde.
Frage: Sie vertreten auch Studierende bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse und Gleichwertigkeitsprüfungen. Wo liegen hier die grössten Hürden?
Arne-Patrik Heinze: Die Hürden einer Anerkennung bzw. Gleichwertigkeitsprüfung im Prüfungsrecht liegen einerseits darin, die Gleichwertigkeit mittels entsprechender Unterlagen zu belegen, andererseits darin, dass die Behörden oft wenig Personal haben und ohne dezidierte Prüfung zurückweisen, um die Akte vom Tisch zu bekommen und die entsprechende Arbeit den Gerichten zu überlassen.
Frage: Welche sind die häufigsten formalen Fehler in Prüfungsverfahren, die zu einer Anfechtung führen können?
Arne-Patrik Heinze: Häufige formelle Fehler bei einer Prüfungsanfechtung im Bildungsrecht sind zum Beispiel Lärm, Prüfungsunfähigkeit sowie Ausweiskontrollen bzw. Hilfsmittelkontrollen während der Prüfungszeit ohne Prüfungszeitverlängerung.
Frage: Wie läuft ein Rekurs oder eine Beschwerde in der Praxis ab – vom Antrag bis zur Entscheidung?
Arne-Patrik Heinze: Ein Rekurs bzw. eine aussergerichtliche Beschwerde im Rahmen einer Prüfungsanfechtung im Prüfungsrecht der Schweiz sind zunächst einmal an eine Frist gebunden – zum Beispiel dreissig Tage. Mandanten buchen zum Beispiel bei Dr. Heinze & Partner als Anwalt für Bildungsrecht in der Schweiz einen Termin zur Erstberatung, um eine Einschätzung sowie die Aufklärung über Chancen und Risiken sowie Kosten zu erhalten. Nach Beauftragung wird der Rechtsbehelf ausführlich wissenschaftlich begründet. Je nach Verlauf des Verfahrens können weitere Schriftsätze bis zur Entscheidung erforderlich sein, falls die Prüfungsinstitution im Verfahren der Prüfungsanfechtung ihrerseits Argumente bringt, die widerlegt werden müssen.
Frage: Welche Fristen müssen Studierende und Berufstätige unbedingt beachten?
Arne-Patrik Heinze: Die Fristen hängen vom Rechtsbehelf und vom Kanton sowie der Prüfungsinstitution ab. Fristen einer Prüfungsanfechtung können zum Beispiel zehn Tage, vierzehn Tage, zwanzig Tage oder dreissig Tage betragen. Formfehler sind unverzüglich zu rügen.
Frage: Sie vertreten Ihre Mandant:innen auch vor Verwaltungsgerichten oder sogar vor dem Bundesgericht. Wie hoch sind die Chancen, dort erfolgreich zu sein?
Arne-Patrik Heinze: Die Chancen in Gerichtsverfahren im Bildungsrecht lassen sich nicht verallgemeinern. Sie sind im Einzelfall nach Prüfung der Unterlagen zu beurteilen. Gerichtsverfahren nehmen manchmal auch unerwartete Wendungen – positiv wie negativ. So können zum Beispiel auch Zeugenvernehmungen und Fachgutachten in Gerichtsverfahren massgeblich sein.
Frage: Online-Prüfungen haben seit der Pandemie stark zugenommen. Ergeben sich hier neue rechtliche Problemfelder?
Arne-Patrik Heinze: Aufgrund der Online-Prüfungen sind neue Problemfelder entstanden. Dazu gehören zum Beispiel technische Probleme bei nicht ausgereifter Digitalisierung einer Prüfungsinstitution sowie Kontrollen zur Vermeidung eines Täuschungsversuchs.
Frage: Können Sie Beispiele nennen, in denen Sie durch eine Prüfungsanfechtung eine Karriere vor dem Scheitern bewahrt haben?
Arne-Patrik Heinze: Dafür gibt es eine Vielzahl an Beispielen, da wir täglich Verfahren bearbeiten, in denen Prüfungskandidaten ihren letzten Prüfungsversuch nicht bestanden haben. Wir haben zigfach Täuschungsvorwürfe entkräftet sowie formelle und inhaltliche Fehler aufgedeckt, sodass unsere Klientschaft ihre jeweilige Prüfung letztlich bestanden hat und den jeweiligen Beruf ausüben durfte.
Frage: Was kostet eine Prüfungsanfechtung typischerweise und wie erklären Sie Mandant:innen die Abwägung zwischen Kosten und Chancen?
Arne-Patrik Heinze: Die Kosten für eine Prüfungsanfechtung mit der Kanzlei Dr. Heinze & Partner im Bildungsrecht der Schweiz sind sehr unterschiedlich und werden im Einzelfall am Ende der Erstberatung angeboten. Es kommt darauf an, wie viele Prüfungsleistungen anzugreifen sind, ob wir Professoren aus Fachgebieten wie zum Beispiel Mathematik, Medizin oder Physik für Fachfragen hinzuziehen müssen, durch wie viele Instanzen es geht usw. Mehrere tausend Schweizer Franken sollten aber in der Regel eingeplant werden. Letztlich können wir den Mandanten die Entscheidung nicht abnehmen. Wir klären ordnungsgemäss auf und die Mandanten entscheiden, ob wir das Verfahren führen sollen oder nicht.
Frage: Viele Studierende haben Angst vor negativen Folgen, wenn sie gegen ihre Hochschule vorgehen. Ist diese Sorge berechtigt?
Arne-Patrik Heinze: Universitäten und Hochschulen suggerieren gerne, dass Studierende im Rahmen einer Prüfungsanfechtung Nachteile haben werden. Eine solche Drohung im Vorfeld einer Prüfungsanfechtung dient nur der Arbeitsvermeidung bei der Prüfungsinstitution. Würden Studierende nach einer erfolgreichen Prüfungsanfechtung Nachteile erleiden, würden die Prüfungsexperten nicht nur verwaltungsrechtlich rechtswidrig, sondern mutmasslich auch strafbar handeln und ihre eigene Karriere aufs Spiel setzen. In unserer Kanzlei haben wir von keinem Studierenden gehört, dass es nach einer Prüfungsanfechtung Repressalien gab. Vielmehr haben unsere Mandanten nach unserer Kenntnis nur positive Erfahrungen gemacht. Die Prüfungsexperten waren souverän genug, Prüfungskandidaten nach einer Prüfungsanfechtung nicht zu benachteiligen und hatten zudem sicherlich kein Interesse daran, die nächste Prüfungsanfechtung mit erheblicher Aufopferung der eigenen zeitlichen Kapazität durchführen zu müssen.
Frage: Was raten Sie jemandem, der gerade durch eine entscheidende Prüfung gefallen ist – welche ersten Schritte sollte man sofort gehen?
Arne-Patrik Heinze: Hat jemand eine entscheidende Prüfung nicht bestanden bzw. Probleme in einer solchen Prüfung, sind Formfehler unverzüglich zu rügen. Zudem sollte umgehend ein Anwalt für Bildungsrecht in der Schweiz konsultiert werden, der dann eine klare Strategie entwickeln kann. Es gibt für jeden Bereich Profis. Wenn jemand Zahnprobleme hat, bohrt er auch nicht zunächst mit dem eigenen Schlagbohrer, sondern geht zum Zahnarzt.
Frage: Neben Prüfungsanfechtungen vertreten Sie auch in Studienplatzklagen, zum Beispiel in der Medizin. Welche Parallelen gibt es hier zum Prüfungsrecht?
Arne-Patrik Heinze: Auch sogenannte Studienplatzklagen sind Teil des Bildungsrechts. In der Schweiz sind Studienplatzklagen faktisch ähnlich einer Prüfungsanfechtung, da es oft darum geht, Bewertungen in den Zugangstests anzugreifen. Es kommt allerdings auch vor, dass Kandidaten aus dem Ausland in der Schweiz studieren wollen und zum Beispiel Probleme mit dem Aufenthaltsrecht oder der Anerkennung bereits im Ausland erbrachter Leistungen haben.
Frage: Ihre Kanzlei betont die wissenschaftliche Fundierung. Warum ist das im Prüfungsrecht so entscheidend?
Arne-Patrik Heinze: Wissenschaftlich fundiertes Arbeiten ist insbesondere im Rahmen einer Prüfungsanfechtung entscheidend. Das liegt daran, dass es oft darum geht, wissenschaftliche Prüfungsbewertungen anzugreifen. Es geht darum, Wissenschaftlern Bewertungsfehler nachzuweisen. Das funktioniert nur mit wissenschaftlichem Verständnis und der Widerlegung der Prüfungsbewertungen mittels wissenschaftlicher Quellen. So sind im Prüfungsrecht wissenschaftlich vertretbare Lösungen als vertretbar und nicht als fehlerhaft zu werten. Wer dann die Möglichkeit hat, aus eigenen Büchern zum Beispiel Rechtsmeinungen zu zitieren, um die in einer Prüfungsanfechtung Jura die Vertretbarkeit einer Lösung zu begründen, hat eine besondere Grundlage der Argumentation. Gleiches gilt bei Hinzuziehung von Professoren zum Beispiel im Bereich Medizin, Mathematik usw. Auch in anderen Rechtsbereichen ist wissenschaftliche Tätigkeit allerdings vorteilhaft. Wer regelmässig vor hunderten Studierenden auf Examensniveau unterrichtet und Bücher schreibt, hat das wissenschaftliche System in der Regel verstanden und ist in der Lage, auf aktueller wissenschaftlicher Basis in Verfahren zu reagieren und zu argumentieren. Neue Rechtsprechung entsteht im Prüfungsrecht nur, wenn gute Anwälte neuartige wissenschaftliche Argumentation liefern – vorausgesetzt, dass die Richterinnen und Richter gut sind und sich die Mühe machen, dezidiert zu prüfen und offen für Veränderungen sind. Letzteres können wir natürlich nicht beeinflussen.
Frage: Welche Trends sehen Sie in der Zukunft des Prüfungsrechts – etwa durch Digitalisierung, KI-gestützte Prüfungen oder steigende Leistungsanforderungen?
Arne-Patrik Heinze: Die Welt verändert sich derart rasant, dass wir aus heutiger Sicht kaum seriöse Prognosen treffen können. Mit Sicherheit werden sich Prüfungsformen ändern und es werden andere Leistungsnachweise erbracht werden als heute – nicht unbedingt schwieriger, jedoch mit anderem Fokus, sodass heutige Skills wie fehlerfreies Formulieren im Gehirn verdrängt werden, um Platz für neue Skills zu schaffen. Es bleibt abzuwarten, ob Prüfungskandidaten in Zukunft noch in der Lage sein werden, zu schreiben und Ähnliches, denn mittlerweile benutzen viele Menschen schon heute Large Language Models wie ChatGPT. Eines Tages wird es vermutlich auch standardisierte elektronische Implantate geben, die im Hirn eingesetzt werden. Dann wird es spannend werden, zu sehen, inwieweit Menschen überhaupt noch Prüfungen absolvieren bzw. inwieweit es neue menschliche Rudelstrukturen geben wird, die bildungsrechtunabhängig sind. Dabei geht es um sehr komplexe philosophische und ethische Fragen, die den Rahmen dieses Interviews sprengen würden.
Prüfungen entscheiden über Studienabschlüsse, Karrieren und oft auch über persönliche Lebenswege. Umso wichtiger ist es, die eigenen Rechte zu kennen und im Ernstfall kompetente Unterstützung zu haben. Das Interview zeigt: Studierende und Berufstätige sind nicht machtlos gegenüber Prüfungsentscheidungen – sie brauchen jedoch juristischen Beistand, um auf Augenhöhe mit den Institutionen zu verhandeln. Rechtsanwalt für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner macht deutlich, dass wissenschaftliche Fundierung, strategisches Vorgehen und ein wachsamer Blick auf neue Entwicklungen wie digitale Prüfungen oder KI-gestützte Bewertungen der Schlüssel sind, um faire Chancen zu sichern.
20.08.2025
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