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Verletzte Hunde: Gnadenhof muss Anzahl reduzieren


24.04.2024 - 13:42 Uhr


Eine Betreiberin eines Gnadenhofs im Landkreis Ahrweiler hat laut Gericht ihre rund 60 Hunde schlecht gepflegt und nicht tierschutzgerecht untergebracht. Wegen der Tierschutzmängel darf sie daher nun nicht mehr als fünf Hunde halten, wie das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz am Mittwoch in Koblenz mitteilte. Es bestätigte damit in einem Eilverfahren die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.

Bei einer Kontrolle im Oktober 2023 seien «im Aufenthaltsbereich der Tiere und bei einem Teil der Hunde ein schlechter Pflegezustand festgestellt» worden, hieß es. Es habe zahlreiche Beißvorfälle und Bissverletzungen gegeben. Viele Hunde hätten verunreinigtes und verfilztes Fell, überlange Krallen und verunreinigte Ohren gehabt. Bei der Kontrolle seien auch Urinlachen und eingetrockneter Kot gefunden worden. Die Betreiberin sei allein nicht in der Lage, sich gleichzeitig um die 61 gehaltenen Hunde zu kümmern. Der Landkreis Ahrweiler hatte daraufhin ein Haltungsverbot für mehr als fünf Hunde angeordnet, wogegen sich die Betreiberin wehrte.

© dpa-infocom, dpa:240424-99-791214/2

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