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Anklage gegen mutmaßliches Mitglied der "Kaiserreichsgruppe"


19.04.2024 - 13:09 Uhr


Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hat Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der terroristischen Vereinigung «Kaiserreichsgruppe» erhoben. Der 49-jährige Deutsche aus Mettmann bei Düsseldorf sei hinreichend verdächtig, sich in der «Reichsbürger»-Gruppierung von Januar bis April 2022 betätigt und «ein hochverräterisches Unternehmen gegen den Bund vorbereitet zu haben», teilte die Behörde am Freitag in Düsseldorf mit.

Außerdem werde ihm vorgeworfen, ohne die erforderliche Erlaubnis sogenannte Polen-Böller an seiner Wohnanschrift aufbewahrt zu haben. Der Angeschuldigte befinde sich in Untersuchungshaft.

Es bestehe der Verdacht, dass sich die «Kaiserreichsgruppe» spätestens im Januar 2022 mit dem Ziel zusammengeschlossen habe, die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen und durch ein letztlich autoritär geprägtes Regierungssystem nach dem Vorbild der Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 zu ersetzen, erläuterte die Anklagebehörde.

Der Angeschuldigte soll zunächst über die Internet-Plattform Telegram mit zwei mutmaßlichen Hauptakteuren der «Kaiserreichsgruppe», die sich derzeit vor dem Oberlandesgericht Koblenz verantworten müssen, in Kontakt gekommen sein. Bei mehreren persönlichen Treffen hat er nach Erkenntnissen der Ermittler seine Bereitschaft erklärt, am Umsturz mitzuwirken.

Konkret wird ihm zur Last gelegt, sich an Diskussion und Konkretisierung der Tatpläne sowie Anwerbung von Gleichgesinnten und Unterstützern beteiligt zu haben. «Dem Angeschuldigten sollte nach den Plänen eine regionale Führungsrolle - entweder bei der Umsetzung der geplanten Anschläge auf die Energieversorgung der Bundesrepublik Deutschland oder bei der Durchführung und Sicherung der «konstituierenden Sitzung der neuen Regierung» - zukommen», berichtete die Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen der Generalstaatsanwaltschaft. Nun habe das Oberlandesgericht Düsseldorf zu entscheiden, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen werde.

© dpa-infocom, dpa:240419-99-735806/2

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