In Saarbrücken gilt täglich (außer an Sonn- und Feiertagen) von 11.00 bis 19.00 Uhr in folgenden Bereichen Maskenpflicht:
Bahnhofstraße einschließlich Fußgängerüberwege an Ampeln:
Viktoriastraße, Dudweilerstraße, Betzenstraße
Reichsstraße bis Einmündung Trierer Straße/Faktoreistraße
Vorplatz Europagalerie bis Saarbahn-Haltestelle Hauptbahnhof
Kaltenbachstraße zwischen Kreuzung Bahnhofstraße und Kreuzung Gerberstraße
Die Regelung schließt Kinder ab sechs Jahren mit ein. Zunächst bleibt die Allgemeinverfügung gültig bis Sonntag, 13. Dezember.
07.12.2020
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