Müssen Hunde laut Gesetz eigentlich angeleint sein?
Laut saarländischem Jagdgesetz dürfen Hunde vom 1. März bis 30. Juni wegen der Brut- und Setzzeit in der Natur nicht unangeleint laufen. Es sei denn, es ist sichergestellt, dass der Hund gehorsam ist und die Wege nicht verlässt.
Dabei gibt es ja klar definierte Orte an denen auch der Stadthund ganz ohne Leine laufen darf. Einer davon ist jetzt ganz frisch die Vogelinsel in Saarbrücken.
Carmen Dams von der Stadt Saarbrücken beantwortet die wichtigsten Fragen zur Leinenpflicht.
05.04.2018
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